IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. September 2008

    Googles neuer Browser „Chrome“ sendet Daten an Google, worauf Google auch ausdrücklich hinweist ( ? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Anmerkung zum Datenschutz). Bei der Installation erhält jeder Chrome-Browser eine individuelle Nummer zur Identifikation zugeordnet, die mit weiteren Daten an Google gesendet wird.  Dies ist angesichts der dominanten Stellung von Google im Internet (Suchmaschine, Werbeformen, webbasierte Applikationen) bedenklich. Google erhält auf diese Weise theoretisch die Möglichkeit, Nutzerdaten zusammenzuführen ohne dass dies dem Nutzer in dieser Form bewusst ist. Ob sich diese weitere Form der Datenerfassung zukünftig zum Orwell’schen „Big Brother“-Problem auswächst ist abzuwarten. Google überwacht Dateneingaben und -ströme bereits mit den Technologien Analytics oder AdSense. Näheres zum Problem des vielleicht gläsernen Chrome-Nutzers findet sich hier (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Golem).

  • veröffentlicht am 18. Juli 2008

    LG Dortmund, Urteil vom 23.02.2007, Az. 8 O 194/06
    § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 4 a Abs. 1 BDSG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass personenbezogene Daten von Kunden nicht nach freiem Ermessen des die Information Erhebenden an Dritte übermittelt werden dürfen. Eine entsprechende AGB-Klausel verstoße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zwar sei es zulässig, so ließ das LG Dortmund durchblicken, die Einwilligung des Kunden für solche Daten per AGB zu fingieren, deren Weitergabe für die Vertragserfüllung wesentlich sei; denn der Kunde rechne geradezu damit. Eine pauschale Einwilligung in die Weitergabe aller Daten könne jedoch nicht vorausgesetzt bzw. fingiert werden.
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