Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Der Düsseldorfer Kreis: Zu den Anwendungshinweisen der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zweckeveröffentlicht am 18. Dezember 2013
Der sog. Düsseldorfer Kreis hat eine Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht einberufen und diese beauftragt, Anwendungs- hinweise zu den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu erstellen. (mehr …)
- LG Berlin: 25 AGB-Klauseln von Google zum Datenschutz und zur Nutzung von Google-Diensten sind unwirksamveröffentlicht am 27. November 2013
LG Berlin, Urteil vom 19.11.2013, Az. 15 O 402/12
§ 307 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google insgesamt 25 Nutzungs- und Datenschutzklauseln nicht mehr verwenden darf, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Zur Pressemitteilung 50/13 des Landgerichts vom 21.11.2013: (mehr …)
- VG Schleswig-Holstein: Die Deaktivierungs-Aufforderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) an Betreiber von Facebook-Fanpages sind unzulässigveröffentlicht am 10. Oktober 2013
VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.10.2013, Az. 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 BDSGDas VG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das in Kiel ansässige Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) nicht berechtigt ist, Betreiber von Facebook-Fanpages anzuhalten, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Wer weder tatsächlichen noch rechtlichen Einfluss auf die Datenverarbeitung habe, sei datenschutzrechtlich auch nicht als verantwortlich anzusehen. Dementsprechend fehle es an einer Verantwortlichkeit der Fanpage-Betreiber. Facebook stelle die technische Infrastruktur zur Verfügung. Der Seitenbetreiber könne lediglich seine Inhalte einstellen, habe aber auf den Datenverkehr zwischen dem Nutzer und Facebook keinen Einfluss. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 09.10.2013: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Speicherung der IP-Adressen eines Kunden durch den Telekommunikationsanbieter ist auch ohne Anlass für jedenfalls 7 Tage zulässigveröffentlicht am 25. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.08.2013, Az. 13 U 105/07
§ 44 Abs. 1 TKG, § 96 Abs. 1 S. 3 TKG, § 97 Abs. 1 S. 1 TKG, § 97 Abs. 3 TKG, § 100 Abs. 1 TKGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG IP-Adressen eines Kunden auch ohne konkreten Anlass jedenfalls eine Woche lang speichern darf, um Missbrauchsmeldungen nachgehen zu können. Die bloße Speicherung der IP-Adressen stelle für sich gesehen noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar. Der Kunde hatte die sofortige Löschung verlangt. Das Gericht hatte bereits mit Urteil vom 16.06.2010, Az. 13 U 105/07 (hier) zu der gleichen Sache entschieden. Jenes Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. III ZR 146/10, hier) aufgehoben und das Verfahren an das OLG Frankfurt a.M. zurückverwiesen worden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Berlin: Dynamische IP-Adressen sind nur unter besonderen Umständen „personenbezogene Daten“veröffentlicht am 26. August 2013
LG Berlin, Urteil vom 31.01.2013, Az. 57 S 87/08
§ 3 BDSG, § 12 TMG, § 15 Abs. 1 TMG, § 88 Abs. 3 Satz 3 TKGDas LG Berlin hat entschieden, dass das Datenpaket aus dynamischer IP-Adresse und Zeitpunkt des Internetzugriffs über diese IP-Adresse nicht zu den personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 BDSG oder § 12 TMG gehört. Anders soll der Fall liegen, wenn nicht nur die dynamische IP-Adresse und Zugriffszeitpunkt bekannt ist, sondern auch die Bestimmung der Identität des Nutzers, etwa weil der Nutzer in einem Formular auf der Webseite seinen Vor- und Nachnamen oder seine E-Mail-Adresse angegeben hat (relativer Personenbezug). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Kassel: Kein Anspruch auf Löschung von Fahrzeugdaten aus einer Datenbank für Versicherungenveröffentlicht am 22. Juli 2013
AG Kassel, Urteil vom 07.05.2013, Az. 435 C 584/13
§ 3 BDSG, § 4 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSGDas AG Kassel hat entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs nach einem Unfall keinen Anspruch auf Löschung der Fahrzeugdaten aus einer Datenbank für Versicherungen hat. Es handele sich bei den gespeicherten Angaben (u.a. Kfz-Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer) nicht um personenbezogene Daten. Der Halter könne über diese Daten nicht ohne Weiteres (d.h. nicht ohne weitere Behördenanfragen) ausfindig gemacht werden. Zudem bestehe ein berechtigtes Interesse an der Datenspeicherung, um unberechtigte Inanspruchnahmen von Versicherungsleistungen für einen bereits regulierten Schaden zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Was ist beim Einsatz von ADOBE Analytics (Omniture) zu beachten?veröffentlicht am 26. Juni 2013
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Richtlinie für den datenschutzkonformen Einsatz des Tracking-Programms Adobe Analytics (Omniture) veröffentlicht (hier). Nach eigener Aussage überprüft das BayLDA mit einem „selbst entwickelten Prüfprogramm“, ob Webseitenbetreiber, die Omniture einsetzen, entsprechende Hinweise in ihrer Datenschutzerklärung aufgenommen haben oder widrigenfalls angeschrieben werden müssen.
- LG Berlin: Diverse Datenschutzbestimmungen von Apple sind unwirksamveröffentlicht am 13. Mai 2013
LG Berlin, Urteil vom 30.04.2013, Az. 15 O 92/12
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 4 BDSG, § 4a BDSG, § 12 TMG, § 13 TMGDas LG Berlin hat entschieden, dass diverse Datenschutzbestimmungen der Firma Apple dem geltenden deutschen Datenschutzrecht widersprechen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen. Es ist immer wieder zu beobachten, dass US-amerikanische Großunternehmen auf dem deutschen Markt mit unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen arbeiten, was auf Grund des Markteinflusses der Unternehmen faktisch erst – wie hier – durch das Eingreifen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) oder anderer allgemein dem Verbraucherinteresse dienenden Verbände unterbunden werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Schleswig: Facebook darf Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten („Klarnamen“) angeben, sperrenveröffentlicht am 24. April 2013
OVG Schleswig, Beschluss vom 22.04.2013, Az. 4 MB 10/13 und 11/13
§ 38 Abs. 5 BDSGDas OVG Schleswig hat Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) im Facebook-Klarnamenstreit zurückgewiesen und erklärt, dass das soziale Netzwerk Facebook vorerst auch weiterhin Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten („Klarnamen“) angeben, sperren darf. Ausschlag gebend war der Umstand, dass auf den Fall ausschließlich irisches Datenschutzrecht zur Anwendung kam. Zur Pressemitteilung des Senats vom 23.04.2013: (mehr …)
- ULD: Schleswig-Holsteiner Datenschützer drohen Facebook mit 20.000 EUR Zwangsgeld, wenn die „Klarnamen“-Pflicht beibehalten wirdveröffentlicht am 18. Dezember 2012
Das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) und die Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook werden in diesem Leben scheinbar keine Freunde mehr. Nachdem bereits 2011 ein dimensionaler Streit um den „Like“-Button / „Gefällt mir“-Knopf durch die Republik geisterte (hier), geht es nunmehr um die – von Facebook bislang verweigerte* – Möglichkeit, sich bei Facebook unter einem Pseudonym anmelden zu können. Der Schleswig-Holsteiner Datenschützer Dr. Thilo Weichert hat gegenüber Facebook Inc. (USA) und Facebook Ltd. (Irland) gemäß § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG angeordnet (Anordnung FB Inc. hier / Anordnung FB Ltd., hier), dass Facebook-Nutzern eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden muss, bei Registrierung statt Echtdaten ein Pseudonym anzugeben (hier). Er beruft sich dabei auf § 13 Abs. 6 TMG und Dr. Weichert hat die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet und ein Zwangsgeld von 20.000 EUR für den Fall der ausbleibenden Umsetzung angekündigt, was Facebook laut Golem zu der Erklärung veranlasst hat, die Verfügung des ULD sei „vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder“, gegen die man „energisch vorgehen“ werde (hier).
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