Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Keine Verpflichtung zur Datenerhebung und -speicherung für Betreiber von WLAN-Hotspotsveröffentlicht am 19. Juli 2012
LG München I, Urteil vom 12.01.2012, Az. 17 HK O 1398/11
§ 5 UWG, 3 UWG; § 111 TKG, § 95 TKG, § 96 TKG, § 113a TKG, § 113 TKG, § 109 TKG, § 113b TKG, § 112 TKG; § 101 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass Betreiber von kostenlosen WLAN-Hotspots nicht zur Erhebung und Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet sind. Demzufolge können Nutzer sich in diese Hotspots z.B. in Hotels oder an Flughäfen ohne Angabe von identifizierenden Daten einwählen. Die Klägerin vertrat die Ansicht, es bestünde eine Pflicht von Hotspot-Betreibern zur Erhebung von Bestandsdaten, da nur auf diese Weise etwaige Auskunftspflichten z.B. nach dem UrhG erfüllt werden könnten. Das LG München kam jedoch nach Prüfung aller denkbaren Rechtsgrundlagen zu dem Ergebnis, dass eine Pflicht zur Datenerhebung nicht besteht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Auskunftei, wie die SCHUFA, muss auch über die Grundlagen für die Erstellung einer sog. „Scoreberechnung“ Auskunft erteilenveröffentlicht am 9. Juli 2012
LG Berlin, Urteil vom 01.11.2011, Az. 6 O 479/10
§ 34 Abs. 4 BDSGDas LG Berlin hat entschieden, dass eine Auskunftei einem Betroffenen bei einer Anfrage zu den zu seiner Person gespeicherten Daten auch die Wahrscheinlichkeitswerte mitteilen muss, welche für die sog. „Scoreberechnung“ seiner Bonität relevant sind und wie diese zustande kommen. Die Auskunftei könne sich insoweit nicht auf ein Geschäftsgeheimnis berufen, da diese in § 34 Abs. 4 BDSG nicht berücksichtigt seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Löschungsanspruch bzw. Korrekturanspruch gegen Creditreform wegen falscher Bonitätsdaten gerichtlich durchsetzbarveröffentlicht am 4. Juni 2012
OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 18 U 304/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art 2 Abs. 1 GG, § 35 Abs. 4 BDSG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Creditreform AG im Wege der einstweiligen Verfügung zur Löschung bzw. Korrektur unrichtiger Daten verpflichtet werden kann, wenn einer außergerichtlichen Aufforderung nicht Folge geleistet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - AG Köln: Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch?veröffentlicht am 24. April 2012
AG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 139 C 283/11
§ 3 ZPO, § 34 BDSG
Das AG Köln hat den Streitwert für einen gerichtlich durchgesetzten datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch auf 1.500,00 EUR festgesetzt, nachdem der Beklagte dem Kläger Newsletter ohne vorherige Einwilligung übersandt hatte. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der IT-Blawg (hier). - OLG Hamburg: Ein Verbraucherverband ist nicht zur Abmahnung von datenschutzrechtlichen Verstößen (hier: § 26 Abs. 4 S. 2 BDSG) berechtigtveröffentlicht am 14. März 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 09.06.2004, Az. 5 U 186/03
§ 28 Abs. 4 BDSGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verbraucherschutzverband keine Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften geltend machen kann. Vorliegend sollte ein Verstoß gegen § 28 Abs. 4 BDSG, nach welchem der Verbraucher über sein Widerspruchsrecht u.a. aufgeklärt werden muss, geahndet werden. Die genannte Vorschrift wurde vom Gericht jedoch nicht als verbraucherschützende Norm beurteilt. Der Empfänger persönlich adressierter Werbung solle dadurch nicht vor nachteiligen Folgen aus geschäftlichen Entschließungen aus dieser Werbung geschützt werden, sondern er solle lediglich die Möglichkeit erhalten, der Verwendung seiner Daten zu widersprechen. Der Verbraucherschutz sei nur ein Begleiteffekt des Widerspruchsrechts und der Belehrungspflicht hierüber. Dies genüge nicht, um dem Antrag stellenden Verband ein Klagerecht zu geben. Ebenso entschied zuvor das OLG Düsseldorf (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften nicht möglichveröffentlicht am 1. März 2012
OLG München, Urteil vom 12.01.2012, Az. 29 U 3926/11
§ 4 Nr. 11 UWG; § 4 BDSG, § 28 Abs. 1 BDSG, § 28 Abs. 3 BDSG, § 35 BDSGDas OLG München hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Unternehmers an einen Konkurrenten, der Werberundschreiben an zuvor abgeworbene Kunden versandte, nicht berechtigt ist. Durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes solle der einzelne Dateninhaber vor Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts geschützt werden, sie stellten jedoch keine zur Abmahnung berechtigenden Marktverhaltensregelungen dar (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11, hier; OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007, Az. 2 U 132/06, hier; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2005, Az. 6 U 168/04, hier). Zitat:
- AG Ratingen: Kein Recht gegenüber Forumsbetreiber auf Löschung eigener Beiträgeveröffentlicht am 20. Januar 2012
AG Ratingen, Urteil vom 29.06.2011, Az. 8 C 486/10
§ 98 Abs. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhGDas AG Ratingen hat entschieden, dass der (ehemalige) Nutzer eines Forums kein Recht hat, von den Betreibern die Löschung seiner Beiträge zu verlangen. Der Kläger hatte über 1000 Beiträge in einem Forum verfasst. Nach Löschung seines Accounts verlangte der Kläger Löschung aller dieser Beiträge. Die Boardregeln, die vor Registrierung zur Kenntnis genommen werden mussten, verneinten jedoch einen Löschungsanspruch. Dies sei nach Auffassung des Gerichts auch rechtmäßig. Es bestünden lediglich Ansprüche auf Löschung persönlicher Daten (welche die Beklagte unstreitig schon vorgenommen hatte), jedoch nicht auf Löschung der Beiträge. Auch urheberrechtliche Beseitigungsansprüche seien nicht erkennbar. Dafür hätte der Kläger für jeden Beitrag darlegen müssen, inwieweit überhaupt ein Werk, welches dem Urheberrechtsschutz unterfiele, vorliege. Dies sei nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- So backen Sie Ihre Kekse richtig! / EU-Datenschützer zur rechtskonformen Nutzung von Cookiesveröffentlicht am 17. Dezember 2011
Die Nutzung von Cookies unterliegt besonderen datenschutzrechtlichen Regeln, da dies mit einem Zugriff auf den Datenbestand eines fremden Rechners verbunden ist. Die sog. „Art. 29“-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten, eine Art „Düsseldorfer Kreis“ (hier und hier) auf europäischer Ebene, hat im Rahmen einer Stellungnahme zu den sog. „Best Practice Recommendation on Online Behavioural Advertising“ (hier) nunmehr klargestellt, dass es nicht immer nötig sei, eine Einwilligung des Nutzer in die Verwendung seiner personenbezogenen Informationen über ein Pop-up-Fenster einzuholen. Vielmehr reiche u.a. auch statische Informationsbanner aus, wie sie etwa der Britische Datenschutzbeauftragte (Information Commissioner’s Office, ICO) verwende (hier).
- AG Bremen: Forderungen aus Verträgen über Telefondienstleistungen dürfen nicht an Inkassounternehmen abgetreten werdenveröffentlicht am 12. Dezember 2011
AG Bremen, Urteil vom 20.10.2011, Az. 9 C 0430/11
§ 134 BGB, § 206 Abs. 1 StGB, § 88 TKGDas AG Bremen hat entschieden, dass die Abtretung von Zahlungsforderungen aus Telefondienstleistungen an ein Inkassounternehmen nichtig ist, wenn das Inkassounternehmen ungeschwärzte Einzelverbindungsnachweise erhält. Im vorliegenden Fall habe der Betreiber mit der Abtretung an die Klägerin, ein Inkassounternehmen, gegen § 88 Abs. 3 S. 2 TKG verstoßen, denn sie habe ihre dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Kenntnisse über das Telekommunikationsverhältnis mit dem Anschlussinhaber für einen anderen Zweck als die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme verwendet. Das Amtsgericht setzte sich ausführlich mit den hier nicht zur Anwendung kommenden telekommunikationsrechtlichen Erlaubnistatbeständen für die Übermittlung der Daten an Dritte auseinander. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu „Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und Social-Plugins“ / Kritik an ULD Schleswig-Holsteinveröffentlicht am 23. Oktober 2011
Auf der Seite des FDP-Bundestagsabgeordneten Sebastian Blumenthal findet sich ein 20-seitiges Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (Autoren: Dr. Birgit Schröder/Anne Hawxwelln/ Heike Münzing) vom 17.10.2011, welches die gegenwärtige Bußgeldandrohung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei Benutzung des Facebook „Like“-Buttons/“Gefällt-mir“-Buttons und bei Betrieb einer sog. Fanpage kritisiert. Das ULD gehe in seiner Beurteilung überwiegend von vertretbaren Rechtsauffassungen aus, erwecke jedoch den unzutreffenden Eindruck, dass die untersuchten Sachverhalte eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen würden. Vielmehr sei das geltende Datenschutzrecht von Unsicherheiten geprägt und mache die eindeutige Beantwortung rechtlicher Fragen in diesem Bereich schwer. Vgl. auch unseren Bericht (hier).