IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. April 2011

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat am 25.03.2011 den vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) entwickelten „Privacy Violation Detector“ (Prividor) vorgestellt, worauf der Beck Blog hinwies. Die technische Eier legende Wollmilchsau soll das heimliche Ausspähen des Nutzerverhaltens im Internet erkennen, die Auslesung des Browserverlaufs bemerken, verdächtige Online-Dienste identifizieren aber auch die Verwendung unverschlüsselter Formulare aufzeichnen. Das Programm soll zunächst nur datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen. Die Nutzung durch den privaten Nutzer in Form einer Open-Source-Software ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie diesjährigen Big Brother Awards Deutschland haben auch das datenschutzrelevante Verhalten der Apple GmbH, München thematisiert. Die Preise werden nach Aussagen der Jury, zu denen auch der Chaos Computer Club gehört, ins Leben gerufen, „um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen“. Zitat: „Ein weiterer BigBrotherAward 2011 in der Kategorie „Kommunikation“ geht an die Apple GmbH in München für die Geiselnahme ihrer Kunden mittels teurer Hardware und die darauf folgende Erpressung, den firmeneigenen zweifelhaften Datenschutzbedingungen zuzustimmen. Wer sich für mehrere hundert Euro ein schickes neues iPhone gekauft hat, will es auch nutzen. Die Kunden haben quasi keine Wahl, den 117 iPhone-Display-Seiten mit Datenschutzbedingungen nicht zuzustimmen, denn sonst könnten sie ihr teures Gerät maximal zum Telefonieren nutzen. Insbesondere die Lokalisierungs- oder Standortdaten der Nutzer werden von App-Betreibern und Werbekunden gerne genutzt, um speziell zugeschnittene Werbung zu platzieren.“ Doch nicht nur Nutzer, sondern auch Softwareentwickler hatten mit Geschäftsbedingungen von Apple zu kämpfen (vgl. hier).

  • veröffentlicht am 31. März 2011

    BGH, Urteil vom 01.02.2011, Az. VI ZR 345/09
    § 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG
    ; § 57 Abs. 1 S. 1 RStV

    Der BGH hat entschieden, dass Anbietern von Telemedien, etwa Onlineverlagen wie Heise oder Golem, in Hinblick auf die Bereithaltung einer Meldung über einen verurteilten Straftäter in einem Onlinearchiv das sogenannten Medienprivileg des § 57 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (RStV) zu Gute kommt, mit der Folge, dass seine Zulässigkeit datenschutzrechtlich weder von einer Einwilligung des Betroffenen noch von einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung im Sinne des § 4 BDSG abhängig ist. Das Urteil bietet erneut ein anschauliches Beispiel für eine sorgfältige Abwägung des Rechts des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK auf der einen Seite und dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit auf der anderen Seite. Zum Urteil im Volltext:
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  • veröffentlicht am 24. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11
    §§ 8 Abs.1, Abs.3 Nr.1, 2 Abs.1 Nr.1, Nr.3, 4 Nr.11 UWG; § 13 TMG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die unterbliebene Unterrichtung des Besuchers einer Internetseite, welche den sog. Facebook „I like“- oder „Gefällt mir“-Button integriert hat, über Art, Umfang und Zweck der bei Benutzung des Buttons erhobenen personenbezogenen Daten keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die vom Antragsteller zitierte Vorschrift des § 13 TMG sei nicht als Marktverhaltensvorschrift zu qualifizieren. Es handelt sich dabei um die unserer Erkenntnis nach erste Entscheidung zum viel diskutierten Facebook-Button. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 21. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach dem Urteil des EuGH (Urteil vom 09.03.2010, Az. C-518/ 07) hat das Land Berlin offensichtlich Konsequenzen bei der staatlichen Aufsicht über die Berliner Datenschutzbehörde gezogen. Laut einer Mitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Alexander Dix, ist das Landesdatenschutzgesetz in Berlin (BlnDSG) derart geändert worden, dass die bisherige Rechtsaufsicht des Senats über den Berliner Landesdatenschutzbeauftragten gestrichen worden ist. Außerdem sind, so die Pressemitteilung vom 18.02.2011, öffentliche Stellen Berlins dazu verpflichtet, unverzüglich die Betroffenen und den Berliner Datenschutzbeauftragten zu informieren, wenn personenbezogene Daten jemandem unrechtmäßig bekannt geworden sind und dies zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen führen kann. Statt der Benachrichtigung der Betroffenen kann u. U. der Datenschutzverstoß veröffentlicht werden. Eine solche Verpflichtung hatte der Bundesgesetzgeber schon 2009 für die Wirtschaft eingeführt.

  • veröffentlicht am 19. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 09.03.2010, Az. C-518/ 07
    Art. 28 Abs. 1 EU-RL 95/46

    Der EuGH hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 verstoßen hat, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, falsch umgesetzt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Februar 2011

    Ein Forscherverbund der Technischen Universität Wien, University of California (Santa Barbara), Eurecom Instituts und der Northeastern University (Boston) hat nach Mitteilung des Onlinedienstes Technology Review die StudiePiOS: Detecting Privacy Leaks in iOS Applications“ zum Datenschutz bei Programmen für das Apple iPhone (sog. „Apps“) veröffentlicht. Untersucht wurden nicht nur die im App-Store verfügbaren Programme, sondern auch solche, die über den alternativen Download-Dienst Cydia, welcher allerdings nur Nutzern entsperrter iPhones (mit sog. „Jailbreak“) zur Verfügung steht, heruntergeladen werden können. Erschreckend mutet an, dass Programme aus beiden Bezugsquellen ohne Benachrichtigung des Nutzers eine Vielzahl von Daten sammeln und an Dritte übertragen (TR: „Adressen, Ortskoordinaten, die Geräte-ID, Informationen über E-Mail-Konten und Telefonate, der Nutzungsverlauf von YouTube und dem Safari-Browser sowie der Zwischenspeicher der einblendbaren Tastatur.“) Was wir davon halten? Little brother is watching you!

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2010

    Nach Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat dieser vor dem LG Berlin Klage gegen Facebook eingereicht, weil die Möglichkeit der Einladung von Nicht-Mitgliedern („Freundefinder“), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der praktizierte Datenschutz (etwa der Adressbuch-Import) gegen Verbraucherrecht verstoße. Zum „Freundefinder“ erklärte der vzbv: „Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adressen und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren. Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen“. Zur Pressemitteilung im Volltext.

  • veröffentlicht am 23. November 2010

    OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2010, Az. 5 W 126/10
    § 97 UrhG

    Das OLG Hamburg hat im Rahmen der Prozesskostenbewilligung für die Verteidigung gegen eine Unterlassungsklage wegen Filesharings entschieden, dass die Berufung auf ein Beweisverwertungsverbot wegen einer Datenschutzverletzung durch die IP-Adressen ermittelnde Firma (hier: Logistep AG) nicht durchgreift. Zwar sei dies in der Schweiz entsprechend entschieden worden (wir berichteten), für die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes in Deutschland sei allerdings allein auf inländisches Recht abzustellen. Dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig sein könnte, sei nicht ersichtlich, da bei den ermittelten IP-Adressen ein Personenbezug mit normalen Mitteln ohne weitere Zusatzinformationen nicht hergestellt werden könne. Dies geschehe erst durch die von der Staatsanwaltschaft oder durch gerichtlichen Beschluss erwirkte Auskunft des Providers. Das Erteilen derartiger Auskünfte habe der BGH in der Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ ausdrücklich als rechtmäßig angesehen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 25. September 2010

    Nach Informationen des Radiosenders NDR Info soll die Easycash GmbH, größter deutscher Payment-Provider in Deutschland, möglicherweise rechtswidrig Umsatzdaten von Millionen deutschen Kunden gespeichert haben. Zitat: „Eine über Jahre zusammengetragene, eindrucksvolle Sammlung, wie ein Werbetext belegt: „Die Datenbasis umfasst 21,7 Millionen Bankverbindungen/Monat, 50 Millionen bekannte Bankverbindungen (…).“ Dauerhaft gespeichert werden nicht nur Konto- und Kartennummern, sondern auch Betrag, Zeitpunkt und Ort jeder einzelnen Zahlung – so steht es in den Vertragsbedingungen von Easycash. Daraus gewinnt das Unternehmen sogenannte Verhaltensdaten, das sind nach eigener Aussage „Zahlenwerte, welche in Kombination mit weiteren Informationen die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Kundenverhaltens quantifizieren„. Ziel sei es gewesen, so der Radiosender, dem Händlern Informationen zur Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Kunden verkaufen zu können. Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz erklärte zu den Vorwürfen, dass die Sorglosigkeit im Umgang mit hoch sensiblen Daten einen neuen traurigen Höhepunkt erreicht habe. Fraglich ist, ob und welche Unternehmen von easycash mit den sensiblen Kundendaten versorgt wurden.

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