Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Datenschutzverstoß gegen § 4 Abs. 1 BDSG stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 1. März 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.08.2009, Az. 6 U 70/09
§ 4 Abs. 1 BDSG, § 28 BDSG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass das Verbot gemäß § 4 Abs. 1 BDSG, personenbezogene Daten zu nutzen, wenn der Betroffene nicht eingewilligt oder dies durch das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist, eine gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG ist, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, weil § 28 BDSG die Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung bestimmt. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 BDSG stelle daher einen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)