Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hannover: Die Angabe „Keine Volumenbegrenzung“ für Internetverträge ist irreführend, wenn die Datenübertragung bei Überschreitung eines bestimmten Volumens gedrosselt wirdveröffentlicht am 3. Mai 2012
LG Hannover, Beschluss vom 25.01.2012, Az. 24 O 4/12
§ 5 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das LG Hannover hat im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Angabe „Keine Volumenbegrenzung“ in der Werbung für Internetzugangsverträge wettbewerbswidrig ist, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate des Internetzuganges gedrosselt wird, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Diese Angabe sei irreführend. Ähnlich entschieden haben bereits das LG Hamburg (hier) und das LG Bonn (hier). Zum Volltext des Beschlusses: - LG Hamburg: Werbung eines Providers mit „Highspeed“ unzulässig, wenn nicht auf mögliche Drosselung ab einem bestimmten Datenvolumen hingewiesen wirdveröffentlicht am 3. April 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2012, Az. 312 O 83/12
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters für einen schnellen Internetzugang („Datentarif mit Highspeed HSDPA!“) unzulässig ist, wenn dieser sich eine Drosselung der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen vorbehält, worauf in der blickfangmäßig herausgestellten Werbung jedoch nicht hingewiesen wird. Zum Volltext des Beschlusses:
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