Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Werbung für „Bundesliga unterwegs“ auf Smartphones/Tablets inkl. 2 GB Zusatzvolumen ist irreführendveröffentlicht am 6. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2014, Az. 38 O 25/14
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, der einen Zusatztarif für das Ansehen aller Livespiele der Fußball-Bundesliga auf Tablets und Smartphones mit „Alle Spiele der Bundesliga live erleben“ und „12,95 € mtl. mit 2 GB Datenvolumen on top“ bewirbt, irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Das zusätzliche Datenvolumen genüge bei weitem nicht für die gezeigten Spiele, so dass entweder Volumen hinzugebucht werden müsse oder eine Drosselung stattfinden würde, die ein Live-Erlebnis nicht zulasse. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: Die Werbeaussage „Unbegrenzt im Internet surfen“ ist irreführend, wenn die Datenübertragung bei Überschreitung eines bestimmten Volumens gedrosselt wirdveröffentlicht am 7. Mai 2012
LG Kiel, Urteil vom 28.02.2012, Az. 14 O 18/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 2 UWG, § 5 UWG, § 5a UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass eine Werbung für eine Internetflatrate mit dem Blickfang „unbegrenzt im Internet surfen“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate des Internetzuganges gedrosselt wird, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Die Bezeichnung des Tarifs als „Internet Flat 500“ sei nicht hinreichend eindeutig so zu verstehen, dass ab 500 MB eine Drosselung erfolge. Ähnlich entschied bereits das LG Hannover (hier, m.w.N.). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hannover: Die Angabe „Keine Volumenbegrenzung“ für Internetverträge ist irreführend, wenn die Datenübertragung bei Überschreitung eines bestimmten Volumens gedrosselt wirdveröffentlicht am 3. Mai 2012
LG Hannover, Beschluss vom 25.01.2012, Az. 24 O 4/12
§ 5 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das LG Hannover hat im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Angabe „Keine Volumenbegrenzung“ in der Werbung für Internetzugangsverträge wettbewerbswidrig ist, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate des Internetzuganges gedrosselt wird, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Diese Angabe sei irreführend. Ähnlich entschieden haben bereits das LG Hamburg (hier) und das LG Bonn (hier). Zum Volltext des Beschlusses: