Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Zur Erhöhung des Ordnungsgeldes bei „Dauerverstoß“ gegen eine einstweilige Verfügung / Wann verjährt die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld festsetzen zu lassen?veröffentlicht am 12. Januar 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 06.05.2009, Az. 5 W 33/09
§ Art. 9 Abs. 1 EGStGBDas OLG Hamburg hatte folgenden Fall zu beurteilen: Eine Partei (Gläubigerin) hatte gegen eine andere eine einstweilige Verfügung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße erwirkt. Die andere Partei (Schuldnerin) half dem gerichtlich verbotenen Verhalten nicht ab, so dass die Gläubigerin ein Ordnungsgeld wegen 26 (!) Verstößen gegen die einstweilige Verfügung beantragte. Die Schuldnerin wandte ein, das diese Verstöße allesamt verjährt seien. Dem wollte das Oberlandesgericht Hamburg nicht folgen. (mehr …)