Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Itzehoe: Anwaltliche Kosten für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung nach Deckungsschutz sind nicht erstattungsfähigveröffentlicht am 6. Juli 2011
LG Itzehoe, Urteil vom 15.03.2011, Az. 7 O 318/10
§ 249 BGBDas LG Itzehoe hat entschieden, dass die anwaltlichen Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei einer Rechtsschutzversicherung keinen erstattungsfähigen Schadensersatz darstellen. Zitat:
- KG Berlin: Die nicht als Blickfang hervorgehobene Werbung des Rechtsanwalts mit „kostenloser Deckungsanfrage“ ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 16. Juni 2010
KG Berlin, Urteil vom 19.03.2010, Az. 5 U 42/08
§§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; 49b Abs. 1 BRAODas KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit einer kostenlosen Anfrage nach Deckungsschutz bei Rechtsschutzversicherungen nicht wettbewerbswidrig ist. Auch wenn kostenlose Deckungsanfragen eine weit verbreitete Praxis bei Rechtsanwälten seien, stelle dies keine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar, soweit die Werbeaussage nicht übermäßig hervorgehoben werde. Auch berufsrechtlich stelle die kostenlose Deckungsanfrage keine unzulässige Gebührenunterschreitung dar. Zwar möge es Konstellationen geben, wo der Rechtsanwalt „leer ausgeht“, dies stelle aber wettbewerbsrechtlich lediglich eine Bagatelle dar. Zum Volltext:
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