IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. März 2011

    Wie torrentfreak bereits unter dem 28.02.2011 berichtete, hat der Chaos Computer Club die Dienste des berühmten Denis.Stalker BitTorrent tracker, welcher zuvor sehr erfolgreich (10 Mio. sog. „Peers“ [Mitglieder] und über 1,6 Mio. aktiver sog. „torrents“ [Datenverbindungen]) unter der US-amerikanischen Domain denis.stalker.h3q.com gastierte, unter einem neuen Namen reaktiviert. The Pirate Bay hat dem Vernehmen nach angeboten, den neuen Tracker zu seiner Liste neu gestarteter Torrents hinzuzufügen, um das reanimierte Angebot weithin bekannt zu machen. Bereits Ende Februar soll der neue Dienst des CCC 500.000 „Peers“ und nahezu 60.000 torrents aufgewiesen haben. Was wir davon halten? Nicht jeder Torrent Tracker ist unseres Erachtens ohne Weiteres rechtswidrig, zumindest ohne substantielle Kenntnis der Betreiber von etwaigen individuellen Rechtsverletzungen. Die Rechtsprechung fällt bislang uneinheitlich aus, vgl. einerseits OLG Düsseldorf und andererseits OLG Hamburg sowie LG Frankfurt a.M.; interessant auch LG Hamburg). Allerdings bleibt der Austausch von urheberrechtlich geschützten Dateien durch die „Peers“ über ein solches Netzwerk stets strafbar. Es wird abzuwarten sein, wie die deutsche Medienindustrie auf einen Torrent-Tracker „direkt vor der Haustür“ reagiert.

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