Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: „Von Dermatologen empfohlen“ ist irreführende Werbung für z.B. Haarfärbemittelveröffentlicht am 25. April 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011, Az. I-20 U 110/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 27 Abs. 1 LFGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbeaussage für ein Haarfärbemittel „Die erste permanente Haarfarbe, die von Dermatologen empfohlen wird“ irreführend und daher unlauter ist. Ein erheblicher Teil der so angesprochenen Verkehrskreise (Verbraucher und auch Friseure) werde die angegriffene Werbeaussage nach ihrem Wortsinn verstehen, d.h., dass allgemein Dermatologen die Verwendung des beworbenen Produkts einschränkungslos empfehlen würden. Dies sei jedoch nicht zutreffend, denn die existierende Empfehlung beziehe sich lediglich auf einzelne Gutachten, die das Produkt in bestimmten Beziehungen untersucht und als für bestimmte Allergiker besser als frühere Produkte geeignet beschrieben hätten. Dies sei bei weitem nicht gleichbedeutend mit einer schädigungs- und völlig risikolosen Anwendung des Produkts. Zum Volltext der Entscheidung: