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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 01.07.2009, Az. 4 O 497/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Dessau-Roßlau hat es in dieser einstweiligen Verfügung dem Versender von Fax-Werbung untersagt, zum Zwecke der Werbung mit der Antragstellerin per Telefax-Sendung Kontakt aufzunehmen und ihr verboten, derselben Fax-Nachrichten zu übersenden, ohne dass auf den übersandten Telefaxen Angaben über den tatsächlichen Absender enthalten sind. Bemerkenswert ist der hohe, interessengerechte Streitwert, der diesem Verfahren zu Grunde gelegt wurde.
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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2008

    AG Dessau, Urteil vom 21.02.2008, Az. 4 C 610/07
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Auch das AG Dessau hat entschieden, dass eine unzutreffende negative Bewertung zu löschen ist. Vorliegend hatte der Käufer den Onlinehändler mit der negativen Bewertung abgestraft: „Um die Kontodaten einzusehen wurde ich genötigt meine private Tel-Nr. anzugeben?“. Tatsächlich aber hatte der Onlinehändler dem Kunden auf dessen Nachfrage mitgeteilt, dass die einfache Eingabe der Nummer „1“ ausreiche, um den Kaufvorgang abschließen zu können. Die Bewertung des Käufers sei demgemäß nicht nur unwahr, sondern zudem geeignet, den Onlinehändler zu diskreditieren. Auch wenn davon auszugehen sei, dass ein juristischer Laie die Definition des Begriffs Nötigung, wie er im Strafgesetzbuch verwandt werde, nicht in den Einzelheiten kenne, sei dennoch davon auszugehen, dass auch der juristische Laie das Wort Nötigung damit in Zusammenhang bringe, dass eine Person gezwungen werde, etwas zu tun, das diese nicht tun wolle und zu dem sie auch grundsätzlich nicht verpflichtet sei. Soweit der Kunde sich damit verteidigte, er habe damit lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass er im Vorgehen des Klägers einen unzulässigen Eingriff in seine Privatsphäre gesehen habe, vermochte das Gericht dem nicht zu folgen. Auch der juristische Laie werde den Begriff Nötigung nicht mit der Definition eines unzulässigen Eingriffs in die Privatsphäre eines Dritten in Verbindung bringen.

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