Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Schleswig: Werbung für Kontaktlinsen mit „Olympischen Preisen“ und „Olympia-Rabatt“ ist unzulässigveröffentlicht am 10. Juli 2013
OLG Schleswig, Urteil vom 26.06.2013, Az. 6 U 31/12
§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 OlympSchGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung eines Onlinehändlers für Kontaktlinsen und Pflegemittel mit den Formulierungen „Olympia-Rabatt“ und „Olympische Preise“ unzulässig ist. Die Anpreisungen machten sich das positive Image der Olympischen Spiele, die zur Zeit der Werbung gerade in Peking stattfanden, unerlaubt zu Nutze. Dies verstoße gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen und sei daher zu unterlassen. Die Vorinstanz hatte diese Frage noch abweichend beurteilt (hier). Zur Pressemitteilung 10/2013:
- LG Kiel: Onlinehändlerin darf mit „Olympia-Rabatt“ und „Olympische Preise“ werben / Kein Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungenveröffentlicht am 13. August 2012
LG Kiel, Urteil vom 21.06.2012, Az. 15 O 158/11
§ 4 OlympSchG, § 5 OlympSchGDas LG Kiel hat entschieden, dass eine Onlinehändlerin Kontaktlinsen und Pflegemittel mit der Aussage „Olympische Preise“ und dem Satz „Mit unserem 10 EUR Olympia-Rabatt auf L. Maxi-Spar-Sets sind Sie ganz klar auf Siegeskurs!“ bewerben darf. Weiter: (mehr …)