IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    Designstudent Alexander Lehmann fertigte als Abschlussarbeit im Fach Virtual Design an der Fachhochschule Kaiserslautern ein Video, dass sich des Tons und des Logos der Kampagne „Du bist Deutschland“ (JavaScript-Link: DbD) bediente und nannte es „Du bist Terrorist“. Inhaltlich setzt sich das Video kritisch mit aktuellen sicherheitspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik auseinander. Dies rief wohl die für die Kampange „Du bist Deutschland“ verantwortliche Agentur kempertrautmann (JavaScript-Link: kempertrautmann) auf den Plan, welche dem Vernehmen nach (die Abmahnung liegt uns nicht vor) Unterlassung verlangte, anderenfalls sie kurzfristig weitergehende rechtliche Schritte zu beschreiten habe (JavaScript-Link: Lehmann). Die Agentur sehe, so Lehmann, ihre Rechte an der Wort-/Bildmarke „Du bist Deutschland“ (DPMA Reg.Nr. 305265601) verletzt, aber auch Persönlichkeitsrechte der in dem Originalvideo gezeigten Kinder. Die Abmahnung schlug binnen weniger Tage größere Wellen in den Windungen des Internets (JavaScript-Link: Lehmann), kam auch bei den Online-Diensten von Tageszeitungen wie der Zeit an (JavaScript-Link: Zeit) und soll schließlich zu einem Telefonat der Kontrahenten geführt haben, in dem sich kempertrautmann damit zufrieden gab, dass nunmehr lediglich die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren seien, was Lehmann prompt zusagte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. April 2009

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.11.2008, Az. 3-12 O 55/08
    §§ 126, 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 MarkenG, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Bezeichnung „Germany“, gleich in welcher Form, auf einer Ware nur angebracht werden darf, wenn diese Ware tatsächlich in Deutschland hergestellt wurde. Das Gericht führte aus, dass die Namen von Ländern per se Herkunftsangaben seien. Werde ein Ländername auf ein Produkt aufgebracht, verstehe dies der Verbraucher in der Regel nicht als bloßen Hinweis auf das (in diesem Fall in Deutschland ansässige) Vertriebsunternehmen, sondern als Angabe des Herstellerlandes. Die weit verbreitete Herkunftsangabe „Made in Germany“ werde gedanklich direkt mit der Bezeichnung „Germany“ verbunden. Stamme eine so gekennzeichnete Ware hingegen nicht aus Deutschland, liege eine Irreführung über die Herkunft vor.

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2008

    Nach einer Mitteilung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (JavaScript-Link: BITKOM) wurden die Investitionen in Online-Werbung in Deutschland trotz konjunktureller Unsicherheit und allgemein sinkender Werbeausgaben im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. So wurden in den ersten neun Monaten im Jahr 2008 1,4 Mrd. EUR in Online-Werbung investiert, was nach Auffassung des Marktforschungsinstituts Thomson Media Control 44,4 % mehr sei als im Vergleichszeitraum 2007.  Berücksichtigt hat die Studie klassische Online-Werbung wie Banner, Pop-Ups und Streaming Ads, nicht dagegen Suchwort- und Affiliate-Marketing.

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