Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Szenenbild aus einem Film darf nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu fremden Werbezwecken verwendet werdenveröffentlicht am 30. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 20.02.2013, Az. 28 O 431/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Abbildung einer Filmszene ohne Einwilligung der darin abgebildeten Person(en) nicht zu fremden Werbezwecken genutzt werden darf. Vorliegend hatte die Beklagte ein Szenenbild aus dem Film „Die Wanderhure“ zur Bewerbung von TV-Geräten (indem das Szenenbild auf dem „Bildschirm“ der TV-Geräte in der Werbeanzeige eingeblendet wurde) verwendet. Dies sei ohne Einwilligung unzulässig, befand das Gericht, da damit nicht der Film beworben werde, sondern der Werbe- und Imagewert der abgebildeten Schauspielerin zur Bewerbung eigener Produkte der Beklagten ausgenutzt werde. Zum Volltext der Entscheidung: