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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2013, Az. 5 RVs 56/13
    § 242 StGB, § 263a StGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass kein Computerbetrug begangen wird, wenn an einer sog. Selbstbedienungskasse, an welcher das Einscannen und Bezahlen der Ware durch den Kunden autonom vorgenommen werden, für eine Ware der Strichcode einer deutlich billigeren Ware vor den Preisscanner gehalten wird. Der Tatbestand des § 263 a StGB erfordere, dass die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs unmittelbar eine vermögensrelevante Disposition des Computers verursache. Die Vermögensminderung müsse unmittelbar, also ohne weitere Zwischenhandlung des Täters, des Opfers oder eines Dritten durch den Datenverarbeitungsvorgang selbst eintreten. Daran fehle es, wenn durch die Manipulation der Datenverarbeitung nur die Voraussetzungen für eine vermögensmindernde Straftat geschaffen würden. Allerdings sah der Senat den Tatbestand des Diebstahls als erfüllt an. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2011

    BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10
    § 10 Abs. 1 eBay-AGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer eine bereits bebotene Auktion bei Verlust der Ware vorzeitig abbrechen darf, ohne dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dies gelte jedenfalls, wenn die Ware dem Verkäufer gestohlen wurde. Dies ergebe sich bereits aus den eBay-Regeln selbst. Aus der Pressemitteilung Nr. 101/2011 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2011 (Zitat):

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Augsburg, Urteil vom 20.10.2010, Az. [unveröffentlicht]
    § 303a StGB

    Das AG Augsburg hat einen 16-Jährigen Teilnehmer des Online-Rollenspiels „Metin 2“ wegen unbefugter Datenveränderung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 1.000 EUR Schadensersatz verurteilt, nachdem er den Avataren zweier anderer Teilnehmer des Rollenspiels „überlebenswichtige“ Rüstungsgegenstände gestohlen hatte. Bei dem Massively Multiplayer Online-Spiel handelt es sich um ein sog. Free-to-play-Game, also ein Rollenspiel, bei dem die Teilnehmer keine monatlichen Abonnement-Gebühren zahlen, zur Beschleunigung des Spielfortschritts aber in sog. Item-Shops z.B. Rüstungsgegenstände für reale Euros kaufen können. Es soll nach Auffassung der Augsburger Zeitung das erste Mal gewesen sein, dass es in Deutschland wegen Diebstahls von virtuellen Gegenständen in einem Online-Rollenspiel zu einem realen Prozess kam. Übrigens: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAch, da kommt der Meister! / Herr, die Not ist groß! / Die ich rief, die Geister / werd ich nun nicht los.“ Bereits Goethe wusste, was der Telekom offensichtlich fremd blieb. Nachdem die Telekom AG unternehmensfremde Callcenter einsetzte, um Ihre Kunden zu bearbeiten, bemerkt sie nun – völlig überrascht -, dass die Datenströme sich verselbständigt hatten und Datensätze ihrer Kunden zu Hunderttausenden bei bisher unbekannten Callcentern in der sonnigen Türkei verweilten. Nun plant die Telekom einen Branchengipfel zu Datendiebstahl (JavaScript-Link: Spiegel). Was wir davon halten? Ein Branchengipfel zum Thema Weitergabe vertraulicher Kundendaten an externe Callcenter wäre angemessener. Daran sollte dann auch die Bundesregierung beteiligt werden. Es ist schon etwas befremdlich, wenn etwa T-Mobile-Kunden von Internetportalen SMS-Werbung für Gewinnspiele bekommen, wie es vor wenigen Tagen der Fall war.

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