Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BRAO: Rechtsanwaltskammer kann neuerdings einen Verstoß gegen DL-InfoV durch einen Rechtsanwalt als Ordnungswidrigkeit ahndenveröffentlicht am 11. Februar 2011
Mit der am 28.12.2010 in Kraft getretenen Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist jede zuständige Rechtsanwaltskammer nunmehr befugt, Verstöße gegen die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung von Rechtsanwälten kostenpflichtig – nämlich als Ordnungswidrigkeit – zu ahnden. Die „Erlöse“ fließen der jeweiligen Kammer zu. § 73 b BRAO wurde wie folgt geändert: (mehr …)