Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LSG Hessen: He’s got game – Dirk Nowitzki ist ein Künstler! / Künstlersozialversicherungveröffentlicht am 2. Oktober 2009
LSG Hessen, Beschluss vom 06.03.2007, Az. L 8 KR 214/06 ER
§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG; § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGGDas Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass die im Rahmen eines Sponsoringvertrags zu entrichtenden Entgeltzahlungen für den Basketballspieler Dirk Nowitzki nach dem Künstlersozialversicherungs gesetz „einstweilen“ abgabenpflichtig sind. Es bestünden im summarischen Verfahren keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der an den Basketballspieler gezahlten Honorare in die Bemessung der Künstlersozialabgabe. (mehr …)