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- OLG Düsseldorf: Unzutreffende Darstellung der Rechtslage (zu Lasten eines Konkurrenten) ist keine wettbewerbswidrige Tatsachenbehauptung oder Behinderungveröffentlicht am 4. Oktober 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-20 U 89/09
§§ 4 Nr. 7, Nr. 8; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWG, § 34 Abs. 1, 69 c Nr. 3 S. 2 UrhGDie Antragstellerin griff im vorliegenden Verfahren eine Äußerung der Antragsgegnerin aus deren E-Mail vom 16.12.2008 an, die an einen Kunden der Antragsgegnerin gerichtet war, mit dem auch die Antragstellerin in Verhandlungen stand. Sie lautete: „Hier hat der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber … abhängig gemacht“. Das OLG Düsseldorf hielt diese (bedingt) falsche Rechtsansicht jedoch nicht für eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen (§ 4 Nr. 8 UWG), nicht für eine Herabsetzung oder Verunglimpfung eines Mitbewerbers und auch nicht für eine Irreführung über die rechtlichen Befugnisse der Antragstellerin (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG). (mehr …)