IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamburg, Urteil vom 24.06.2014, Az. 25b C 924/13
    § 8 TMG

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung mit WLAN (WPA2-verschlüsselt) nicht für Urheberrechtsverstöße seines Mieters verantwortlich ist, insbesondere dann nicht, wenn der Vermieter den Mieter darüber belehrt hat, dass der WLAN-Anschluss u.a. nicht für illegales Filesharing missbraucht werden darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bochum, Urteil vom 16.04.2014, Az. 67 C 57/14
    § 97 UrhG

    Das AG Bochum hat entschieden, dass der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses in einer Wohngemeinschaft, in welcher alle Mitbewohner den Anschluss über W-LAN nutzen, nicht automatisch als Täter oder Störer eines Filesharing-Vorfalls angesehen werden kann. Berufe sich der Anschlussinhaber darauf, dass auch andere den Verstoß begangen haben könnten und der Täter nicht ermittelt werden konnte, so liege die Beweislast (- dass doch kein Dritter Zugriff auf den Anschluss gehabt habe -) beim Rechtsinhaber. Der Anschlussinhaber sei nicht verpflichtet, „Ross und Reiter“, d.h. die Namen seiner Mitbewohner, anzugeben, sondern diese Ermittlung liege bei der Klägerin. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. November 2014

    AG Bochum, (Hinweis-) Beschluss, Az. 70 C 27/14
    § 97 UrhG, § 97a UrhG

    Das AG Bochum hat entschieden, dass bei urheberrechtswidrigem „fragmentarischem“ Hochladen („Upload“) eines Musikstücks grundsätzlich ein Schadensersatzbetrag von nicht mehr als 100,00 EUR anzusetzen ist und der Gegenstandswert für die außergerichtlich erfolgte Abmahnung nach der doppelten Lizenzgebühr zu berechnen ist, im vorliegenden Fall 46,41 EUR.

  • veröffentlicht am 17. November 2014

    AG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2014, Az. 57 C 4661/13
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für den widerrechtlichen Upload eines Musikalbums im Rahmen eines Filesharing-Netzwerkes ein Schadensersatz von vorliegend 263,12 EUR zu berechnen ist. Der Beklagte sei nach der Beweisaufnahme als Alleintäter des unrechtmäßigen Uploads anzusehen. Trotzdem sei der Forderung der Klägerin von Schadenersatz in Höhe von 2.500,00 EUR und Abmahnkosten von fast 1.400,00 EUR nicht nachzukommen. Der Filesharer dürfe bei der Berechnung des Schadensersatzes nicht mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichgesetzt werden. Abmahnkosten seien im entschiedenen Fall gar nicht zu erstatten, da die Abmahnung, die eine Unterlassung der Verbreitung des Gesamtrepertoires der Rechtsinhaberin forderte, unbrauchbar gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2014

    AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13
    § 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass sog. Lizenz-Schadensersatzansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing lediglich der 3-jährigen Regelverjährung unterliegen. Es gelte nicht – wie in anderen Fällen der Forderung von Lizenzgebühren – eine Verjährung von 10 Jahren, da es keine Möglichkeit gebe, in Filesharing-Angelegenheiten einen gültigen Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern abzuschließen. Das AG Kassel vertritt ebenfalls diese Auffassung (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. September 2014

    AG Braunschweig, Urteil vom 27.08.2014, Az. 117 C 1049/14
    § 97 UrhG

    Das AG Braunschweig hatte eine Filesharing-Klage abgewiesen, nachdem der Abgemahnte darlegen konnte, dass zum Zeitpunkt der behaupteten Urheberrechtsverletzung eine Internetverbindung über einen Telekom-Router des Typs Speedport W 504V bestanden habe, bei dem jeder Dritte mittels einer einfachen sog. PIN-Nummer das WLAN des betreffenden Routers habe nutzen können, ohne den WLAN-Passwortschlüssel kennen zu müssen. Die Deutsche Telekom AG stellte in der Folge für den betroffenen Router eine neue Firmware zur Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Kassel, Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14
    § 97 UrhG; § 204 BGB, § 690 BGB

    Das AG Kassel hat entschieden, dass für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings nicht die verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren für deliktische Ansprüche gilt, sondern alle Ansprüche innerhalb der Regelfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres der Anspruchsentstehung verjähren. Grund sei, dass der Filesharer keine ersparte Lizenzgebühr erlangt habe, da es eine solche Lizenzgebühr für die Verteilung von geschützten Werken per Filesharing nicht gebe. Der Downloader habe sich allenfalls den Kaufpreis einer CD erspart. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juli 2014

    LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az. 1 Sa 421/13
    § 1 Abs. 1 KSchG

    Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der über 17.000 Dateien auf seinen Dienstrechner aus dem Internet herunterlädt („exzessive Nutzung des Internets während seiner Arbeitszeit“) ordentlich gekündigt werden kann, ohne dass zuvor eine arbeitsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juli 2014

    AG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014, Az. 57 C 16445/13
    § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a UrhG a. F.

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für das Filesharing eines Pornofilms weniger als 200,00 EUR an Schadensersatz und Kosten der Abmahnung zu zahlen sind (123,00 EUR Schadensersatz und 70,20 EUR Abmahnkosten = 193,20 EUR). Als Einsatzbetrag dürfe nicht der Verkaufspreis einer DVD angesetzt werden, sondern dieser sei an einer fiktiven Lizenz pro Download über ein lizenziertes Downloadportal zu ermitteln. Ein pauschaler Multiplikationsfaktor verbiete sich auch. Ein solcher Faktor habe sich am Einzelfall zu orientieren; es sei zu schätzen, wie viele direkte Downloads anderer Teilnehmer des Filesharing-Netzwerkes unter Verwendung von Chunks der Beklagtenseite möglich erscheinen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2014, Az. 57 C 3122/13
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass beim Tauschbörsen-Download eines Musikalbums ca. 20,00 EUR Schadensersatz pro Titel des Albums angemessen sind. Die 10-fach höhere Forderung der Rechtsinhaberin wurde zurückgewiesen. Es könne nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie nicht der private Filesharer mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichgesetzt werden. Für den Schadensersatz sei ein angemessener Lizenzpreis für einen einzigen Download zu Grunde zu legen (hier: 0,92 EUR) und dieser dann auf Grund der möglichen Vervielfältigungen und der Downloadzeiten zu erhöhen (hier: auf 20,24 EUR). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I