Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Open-Source-Software darf nur dann in bearbeiteter Form vertrieben werden, wenn der vollständige Quellcode angeboten wirdveröffentlicht am 21. Oktober 2013
LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2013, Az. 308 O 10/13
§ 31 UrhG, § 69c Nr. 3, Nr. 4 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 101 Abs. 1, Abs. 3 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Verletzung der einem Softwareprogrammierer zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte auch dann vorliegt, wenn eine sog. Open-Source-Software, die der GPLv2-Lizenz unterstellt ist, ohne den vollständigen Quellcode zum korrespondierenden Objektcode ausgeliefert wird. Aus dem sogenannten Copy-Left Prinzip des § 3 GPLv2 werde ein einfaches Nutzungsrecht nur dann eingeräumt, wenn sich der Nutzer verpflichte, die von ihm erstellte Bearbeitung oder Umgestaltung wieder zu den Bedingungen der GPLv2 anzubieten. Nur so könne die Weiterentwicklung und Verbesserung der unter einer GPLv2 angebotenen Open Source Software sichergestellt werden. Nach § 4 GPLv2 führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv2 automatisch zu einem Verlust sämtlicher Nutzungsrechte. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG München: Auch Bruchstücke eines Werks sind eigenständig geschützt / Filesharingveröffentlicht am 1. Oktober 2013
AG München, End-Urteil vom 03.04.2012, Az. 161 C 19021/11
§ 19a UrhG, § 97a Abs. 1 S.2 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas AG München hat entschieden, dass nicht nur das urheberrechtliche Werk (hier: Hörbuch zur Harry Potter-Serie), sondern auch kleinste Teile davon urheberrechtlich geschützt sind. Demnach soll auch das Angebot von Bruchstücken eines Werks zum Download eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Sinn und Zweck des Leistungsschutzrechtes nach §§ 85, 19a UrhG sei es gerade, die Übernahme fremder Leistung generell zu unterbinden. Eine Übernahme fremder Leistung sei generell unzulässig, egal wie klein oder umfangreich der übernommene Teil sei. Insofern sei es für die Verwirklichung einer Urheberrechtsverletzung auch ausreichend, wenn lediglich (kleinste) Bruchstücke der streitgegenständlichen Tonträger angeboten worden seien. Der Filesharer hatte die einzelnen Bruchstücke als wertlosen Datenmüll abgetan. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Angelegenheitenveröffentlicht am 12. September 2013
AG Köln, Beschluss vom 01.08.2013, Az. 137 C 99/13
§ 12 ZPO, § 32 ZPODas AG Köln hat entschieden, dass es in der vorliegenden Filesharing-Angelegenheit nicht örtlich zuständig ist. Eine Zuständigkeit nach dem fliegenden Gerichtsstand lehnte das Gericht ab (vgl. hierzu auch AG Frankfurt a.M., (Hinweis-) Beschluss vom 13.06.2013, Az. 30 C 906/13 (25), hier; AG Bielefeld, (Hinweis-) Beschluss vom 27.8.2013, 42C 160/13, hier; AG Hamburg, Beschluss vom 28.6.2011, Az. 36 a C 369/10; AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 116 C 55/13). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Bielefeld: Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Angelegenheiten / RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHTveröffentlicht am 11. September 2013
AG Bielefeld, (Hinweis-) Beschluss vom 27.08.2013, 42 C 160/13
§ 32 ZPODas AG Bielefeld hat in einem Hinweisbeschluss seine örtliche Zuständigkeit nach dem fliegenden Gerichtsstand für eine Filesharing-Angelegenheit verneint (vgl. hierzu auch AG Frankfurt a.M., (Hinweis-) Beschluss vom 13.06.2013, Az. 30 C 906/13 (25), hier; AG Köln, Beschluss vom 01.08.2013, Az. 137 C 99/13, hier; AG Hamburg, Beschluss vom 28.6.2011, Az. 36 a C 369/10; AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 116 C 55/13). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: Bei Filesharing-Klagen findet der fliegende Gerichtsstand keine Anwendungveröffentlicht am 26. August 2013
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2012, Az. 31 C 2528/11 (17)
§ 32 ZPODas AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei Filesharing-Klagen der sog. fliegende Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO nicht zur Anwendung komme. Vgl. aber auch LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: Kein fliegender Gerichtsstand für Filesharing-Klagenveröffentlicht am 23. August 2013
AG Frankfurt a.M., (Hinweis-) Beschluss vom 13.06.2013, Az. 30 C 906/13 (25)
§ 32 ZPODas AG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass alleine eine Abrufbarkeit einer Musikdatei im Internet noch keine örtliche Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO begründet. Dieses würde dem Bild des gesetzlichen Richters widersprechen. Denn es führe zu einer Wahlgerichtsbarkeit der Klägerseite an dem Gericht, dessen Rechtsprechung der Interessenlage der Klägerseite gerade aktuell am dienlichsten sei. Dieses sei mit dem Bild des gesetzlichen Richters gemäß dem Grundgesetz unvereinbar. Es sei eine Einschränkung erforderlich, wonach über die generelle Abrufbarkeit hinaus ein weitergehender Bezug zu dem angerufenen Gericht erforderlich sei. Zum Volltext des Hinweises: (mehr …)
- OLG Köln: Erweiterte Entlastungsmöglichkeit von Eltern, wenn volljährige Kinder illegales Filesharing betreibenveröffentlicht am 21. August 2013
OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 6 W 60/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass Eltern von volljährigen Kindern, die nach Behauptung der Eltern für illegales Filesharing verantwortlich sind, nicht den konkreten, uhrzeitbezogenen Zugang ihrer Kinder zum Internet darlegen, sondern lediglich deren allgemeine Zugangsmöglichkeit behaupten müssen, um die eigene täterschaftliche Begehung zu erschüttern. Eine täterschaftliche Haftung der Eltern als „Haushaltsvorstand nach § 823 Abs. 1 BGB“, wie vom Landgericht Köln angenommen, wies der Senat zurück. Im vorliegenden Fall war über ein Prozesskostengesuch zu entscheiden, in welchem aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sämtliche relevanten Rechtsfragen erörtert werden konnten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Hamburg: Streitwert für „normalen“ Filesharing-Fall beträgt 1.000 EURveröffentlicht am 20. August 2013
AG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 24.07.2013, Az. 31a C 109/13
§ 3 ZPO, § 97 a Abs.1 S. 2 UrhGDas AG Hamburg hat entschieden, dass der Streitwert für illegales Filesharing durch einen Verbraucher ohne gewerbliches Ausmaß lediglich 1.000 EUR beträgt. Interessant: Der Richter bezog sich bei seiner Ermessensentscheidung (§ 3 ZPO) bereits auf das noch nicht in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung (zur Abwehr kostenpflichtiger Filesharing-Abmahnungen) ist nicht rechtswidrigveröffentlicht am 7. August 2013
BGH, Urteil vom 28.02.2013, Az. I ZR 237/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB, § 826 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer kostenpflichtigen anwaltlichen Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoßes durch illegales Filesharing keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Vermieter einer Ferienwohnung haftet nicht für illegales Filesharing seines Mietersveröffentlicht am 6. Juli 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.06.2013, Az. 2-06 O 304/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 10 UrhG, § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhGDas LG Frankfurt a.M. hat im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung nicht für illegales Filesharing seines Mieters haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)