IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. April 2014

    OLG Köln, Urteil vom 11.04.2014, Az. 6 U 230/12
    § 14 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär von Lindt nicht die Markenrechte der Firma Haribo an der Wortmarke „Goldbär“ verletzt. Eine Verletzung der Marke durch die dreidimensionale Gestaltung des Schokobären sei nicht ersichtlich, da der Schokoladenbär für Verbraucher durch das Logo und die Anlehnung an den Goldhasen eindeutig als von der Firma Lindt kommend identifizierbar sei. Eine Verwechslungsgefahr liege somit  nicht vor. Zur Pressemitteilung vom 11.04.2014:

    (mehr …)

I