Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Goldener Bär vs. Goldbär – Keine Markenverletzung einer Wortmarke durch 3D-Gestaltungveröffentlicht am 15. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 11.04.2014, Az. 6 U 230/12
§ 14 MarkenG
Das OLG Köln hat entschieden, dass der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär von Lindt nicht die Markenrechte der Firma Haribo an der Wortmarke „Goldbär“ verletzt. Eine Verletzung der Marke durch die dreidimensionale Gestaltung des Schokobären sei nicht ersichtlich, da der Schokoladenbär für Verbraucher durch das Logo und die Anlehnung an den Goldhasen eindeutig als von der Firma Lindt kommend identifizierbar sei. Eine Verwechslungsgefahr liege somit nicht vor. Zur Pressemitteilung vom 11.04.2014: