Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Keine Berechtigung zu identifizierender Berichterstattung über einen anlässlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle durchgeführten (negativen) Drogentest eines Schauspielersveröffentlicht am 22. Januar 2013
LG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 28 O 403/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Fernsehsender nicht dahingehend identifizierend über einen Schauspieler berichten darf, dass dieser sich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einem (routinemäßigen) Drogentest habe unterziehen müssen. Der Drogentest war negativ ausgefallen. Es fehle, so die Kammer, an einem Mindestbestand objektiver Beweistatsachen. Der Schauspieler habe sich diese Form von Berichterstattung auch nicht selbst zuzuschreiben, da er sich nicht falsch verhalten habe. Selbst die Behauptung, gerötete Augen hätten vorgelegen, hätte keinen zwingenden Rückschluss auf Drogenkonsum ergeben. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)