Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Augsburg: Durchsuchungsbeschluss bei Filesharer nach öffentlicher Zugänglichmachung von 24 Pornofilmenveröffentlicht am 4. Dezember 2012
AG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011
§ 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGBDas AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Beschluss eine (angesichts der Tatvorwürfe extrem seltene) Durchsuchung der Wohnräume eines Filesharers von 24 Pornofilmen angeordnet und die Beschlagnahme von diversen Gegenständen angeordnet. Was wir davon halten? Müssen Sie jetzt Angst vor dem Besuch der Trachtengruppe haben und sämtliche Forderungen erfüllen? Keineswegs. Anstatt sich Sorgen zu machen, sollten Sie uns kontaktieren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Bei einer Durchsuchung von Geschäftsräumen zur Beschlagnahme von Raubkopien darf kein Mitarbeiter des Anzeigenerstatters mitwirkenveröffentlicht am 7. November 2012
LG Berlin, Beschluss vom 03.05.2012, Az. 526 Qs 10/12 und 526 Qs 11/12
§ 102 StPO, § 105 StPODas LG Berlin hat in einer Strafsache entschieden, dass die Durchsuchung von Geschäftsräumen wegen des angeblichen Vorhandenseins von urheberrechtlichen Raubkopien rechtswidrig ist, wenn die befassten Polizeibeamten einen Sachverständigen aus der Sphäre des Anzeigenerstatters hinzuziehen und Zutritt zu der Wohnung gewähren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Filesharing: Website www.kino.to polizeilich offline gestellt / Haben Nutzer von kino.to rechtliche Konsequenzen zu befürchten?veröffentlicht am 9. Juni 2011
Nach einem Bericht der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU) hat eine europaweit konzertierte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion gegen die Betreiber der Website www.kino.to stattgefunden. Die Website kino.to ist derzeit vollständig offline, nachdem auf ihr zuvor noch ein behördlicher Angstmacher zu lesen war (hier und hier). Nach einer witzigen einstweiligen Verfügung in Österreich hat man jetzt offensichtlich durchdachtere Maßnahmen ergriffen. (Zumindest zeitweise offline war gestern allerdings auch die Website der GVU [www.gvu.de]. Möglicherweise hatte sich das flüchtige 14. Mitglied der Kino.to-Belegschaft mit der Auslösung einer DDoS-Attacke für das Spektakel der Staatsmacht bedankt. Update: Wir lagen nicht ganz so falsch. Allerdings hat sich die Gruppe Anonymous zu dem „Anschlag“ bekannt. (mehr …)
- AG Marburg: Hausdurchsuchung beim Betreiber einer Porno-Webseiteveröffentlicht am 24. Februar 2010
AG Marburg, Beschluss vom 06.01.2010, Az. [anonymisiert]
§§ 102, 105 StPO; §§ 184 I, 184 d StGB
Das AG Marburg greift bei einem Anfangsverdacht auf Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet schnell zu: Besteht nach Betrachtung einer pornografischen Webseite der Verdacht, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht eingehalten werden, namentlich kein adäquates Altersverifikationssystem vorgehalten wird, wird die benutzte Hardware beim Betreiber der Webseite innerhalb kürzester Frist abgeholt, um weitere Ermittlungen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot im Ausland vorgehalten, der Betreiber des Servers aber in Deutschland sitzt.
(mehr …) - Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.: Jetzt auch Durchsuchungen bei Abofallen-Betreiber Go Web Ltd.veröffentlicht am 13. März 2009
Wie heise.de vermeldet, wurden am 10.03.2009 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. zehn Objekte durchsucht (Java Script-Link: heise1). Hintergrund, so heise.de, war der Geschäftsbetrieb des Unternehmens Go Web Ltd., die viele Angeobte betreibe, für die vorher Online Content Ltd. und Net Content Ltd. verantwortlich gewesen seien, als deren „Director“ seinerzeit Michael Burat fungiert habe (JavaScript-Link: heise2). Gegen Michael Burat als Director der Online Content Ltd. hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nach Mitteilung des Wiesbadener Kuriers Anklage wegen Betrugsverdachts eingereicht (JavaScript-Link: Wiesbadener Kurier). Bei vielen „Abzock-Sites der ‚Go Web‘ “ tauchten im Impressum mittlerweile die Namen Villiam und Robert Adamca als Verantwortliche auf, so heise.de, weshalb bei diesen beiden Personen auch Durchsuchungen durchgeführt worden seien. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Firmenräume des von Michael Burat geführten Unternehmens RA Office GmbH durchsucht, deren Website zur Zeit offline ist. In Zusammenhang mit der Online Content Ltd. war die Rechtsanwältin Katja Günther unrühmlich ins Rampenlicht gerückt (Link: Katja Günther).