Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Münster: Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter / Informationsfreiheitsgesetz NRWveröffentlicht am 4. Juni 2015
OVG Münster, Urteil vom 06.05.2015, Az. 8 A 1943/13
§ 6 S.1 lit. a IFG NRWDas OVG Münster hat die Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter zurückgewiesen. Es fehle an einer entsprechenden Anspruchsgrundlage. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sei insoweit nicht ausreichend. Das Antragsziel, die gerichtsintern vorgesehenen Arbeitsabläufe durch Anrufe direkt bei Richtern zu umgehen, könne zu einer nachhaltigen Störung der richterlichen Arbeit führen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 06.50.2015: (mehr …)