IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Mai 2009

    Die deutschen Zöllner gehen ab dem 01.09.2009 zukünftig gegen den Import von Glühbirnen vor, wie die Wirtschaftswoche berichtet (JavaScript: Wirtschaftswoche).  Ab diesem Zeitpunkt ist laut der EU-Richtlinie 2005/32/EG der Handel mit Glühbirnen verboten (JavaScript-Hinweis: Eco-Design-Richtlinie). Der Handel mit klassischen Glühbirnen soll in verschiedenen Schritten in den Jahren 2009, 2010, 2012 und 2016 unterbunden werden. (JavaScript: Art. 3 EU-Umsetzungsverordnung). Am heutigen Montag sollen sich Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Länder im Bundeswirtschaftsministerium treffen, um die Details der Offensive gegen Glühbirnen zu klären. Kassierte Glühbirnen würden als Sondermüll vernichtet oder an Interessenten außerhalb der EU versteigert. Was wir davon halten? Ja, nee, klar: Klimaschutz ist ein rein europäisches Thema! Dass der Staat durch die Versteigerungen im außereuropäischen Ausland höchstselbst an der Klimakatastrophe mitwerkeln will, finden wir ebenso konsequent wie wenig überraschend. Ganz abgesehen davon ist der Bezug der Wolframfadenbrenner aus dem Ausland für den Endverbraucher nicht strafbar.

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