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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 16. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einer Umfrage des EHI-Retail Institute läuft die von Händlern gebuchte Onlinewerbung der Printwerbung langsam aber sicher den Rang ab. So sollen die Investitionen in Flyer, Kataloge und Anzeigen in Zeitschriften, Zeitungen etc. von 2007 auf 2013 auf ca. 50 % des Gesamtwerbebudgets der Händlerschaft absinken, wohingegen die Onlinewerbung eine Steigerung um über 80 % erfahren soll. Aus unserer Sicht überraschend: Das sog. Mobile Marketing, also die Gesamtheit an Marketingmaßnahmen, welche auf die Nutzer von Handies, Smartphones und andere tragbare Kommunikationsgeräte abzielen, sowie das Social Marketing über soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ oder Kommunikationsdienste wie Twitter, wird überaus zurückhaltend bewertet. Gerade einmal ein niedriger einstelliger Prozentanteil des Werbegesamtbudgets soll auf diesen als „temporäre Erscheinung“ bewerteten Marktbereich entfallen.

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