Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Das ULD (Schleswig-Holstein) weist auf eine Möglichkeit zur datenschutzkonformen Nutzung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons hinveröffentlicht am 24. August 2011
Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat: (mehr …)
- AG Witten: Negative Feststellungsklage gegen Forderung einer Abo-Falle zurückgewiesenveröffentlicht am 10. Oktober 2010
AG Witten, Urteil vom 07.09.2010, Az. 2 C 585/10
§§ 133; 145; 157; 305 BGBDas AG Witten hat die negative Feststellungsklage eines Abofallen-Opfers zurückgewiesen. Durch das Betätigen des Buttons „Jetzt anmelden“ habe er eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung dergestalt abgegeben, dass er die entgeltlichen Dienste der Beklagten in Anspruch nehmen wolle. Der Kläger habe selbst vorgetragen, auf der Internetseite der Beklagten habe sich seitlich des Anmeldeformulars ein Hinweis auf die Kostenpflicht bei Drücken des Buttons „Jetzt anmelden“ befunden, welchen er jedoch nicht wahrgenommen habe. Es sei, so das Amtsgericht, aber nicht der Beklagten anzulasten, wenn der Kläger vorhandene Informationen nicht zur Kenntnis nehme. Die seitens des Klägers geäußerten Bedenken bezüglich eines ausreichenden Hinweises vermochte das Gericht nicht zu teilen. (mehr …)
- LG Berlin: Kehrt marsch – bei eBay darf doch ein Rückgaberecht angeboten werdenveröffentlicht am 10. Juni 2009
LG Berlin, Urteil vom 25.05.2009, Az. 52 O 405/08
§§ 126 b, 356 Abs. 3 BGBDas LG Berlin hat in einer älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass nach seiner Ansicht auf der Internethandelsplattform eBay das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB nicht durch ein Rückgaberecht (§ 356 BGB) ersetzt werden darf (Link: LG Berlin, Beschluss v. 07.05.2007, Az. 103 O 91/07). Diese Rechtsprechung wurde nunmehr mit einem neuerlichen Urteil des Landgerichts geändert. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Belehrung über ein Rückgaberecht bestehe bei der Internethandelsplattform nicht, wobei das Gericht auf einen richterlichen Hinweis des Kammergerichts (Az. 5 U 170/08) Bezug nahm. Auch sei durch die Aufnahme der Rückgabelehrung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ein ausreichend deutlicher Hinweis erfolgt. (mehr …)