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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Mai 2011

    OLG Jena, Urteil vom 06.04.2011, Az. 2 U 783/10
    §§
    3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 23 Abs. 1 S. 4 VO EG Nr. 1008/2008

    Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Fluglinie wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Kunden unaufgefordert in einer Eingabemaske die Buchung einer bestimmten Versicherungsleistung als sog. Default-Einstellung ankreuzt. Die Möglichkeit des Fluggastes, die jeweilige Versicherungsleistung wegklicken zu können, reichte dem Senat nicht aus, von einem Wettbewerbsverstoß abzusehen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. April 2010

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az. 6 U 46/09
    §§
    2 Abs. 1 Nr. 7; 69a UrhG

    Das OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass eine für ein Computerprogramm gestaltete Eingabemaske grundsätzlich weder unter urheber- noch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten geschützt ist. Ein Formular, das zur Erfassung der Buchung einer Reise diene, müsse bestimmte Felder vorsehen, in denen die relevanten Daten, etwa der Reiseveranstalter, die Art der Reise, Angaben zur Reise mit Reisedaten, et cetera eingetragen werden könnten. Welche Eingabefelder vorgesehen würden, sei zwar nicht vollständig, aber doch ganz überwiegend durch sachliche Erfordernisse vorgegeben. Eine schöpferische Leistung könne zwar vorliegen, wenn die graphische Gestaltung der Maske im Vordergrund stehe, etwa die Anordnung der Felder. Dass die T.-Maske insoweit auf einer Leistung beruhe, die über das rein Handwerkliche hinausgehe, vermochte der Senat jedoch nicht zu erkennen. Die Klägerin hatte zuvor geltend gemacht, die …-Buchungsmaske stelle eine unrechtmäßige Nachahmung der Buchungsmaske der Klägerin dar. Die Beklagte verletze urheberrechtliche Verwertungsrechte der Klägerin, ferner liege eine verbotene sklavische Nachahmung vor. Zum urheberrechtlichen Schutz von programmierten Werken sei auf unsere Rechtsprechungsübersicht (Urheberschutz von Websites) verwiesen. Zum Volltext der Entscheidungsgründe:
    (mehr …)

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