Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Deutsche Post darf die Sendung „Einkauf Aktuell“ weiter verteilen / Kein Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presseveröffentlicht am 22. Dezember 2011
BGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 129/10
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GGDer BGH hat entschieden, dass die Verteilung der Werbesendung „Einkauf Aktuell“ durch die Deutsche Post nicht auf Grund der darin enthaltenen redaktionellen Beiträge wettbewerbswidrig ist. Dies war durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und den Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter beanstandet worden. Die Verteilung dieser Sendung verstoße gegen das Gebot der „Staatsferne der Presse“, da der größte Einzelaktionär der Deutschen Post die Kreditanstalt für Wiederaufbau sei, die wiederum im Bundes- und Landeseigentum stehe. Dieser Auffassung folgte der BGH nicht, da ein Anteil an der Post in Höhe von 30,5 % nicht zu einer Beherrschung der Deutschen Post durch den Staat führe. Zum Text der Pressemeldung Nr. 198/2011: