Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Bielefeld: Filesharing – 3-jährige Verjährung auch für Lizenz-Schadensersatzveröffentlicht am 7. Oktober 2014
AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13
§ 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhGDas AG Bielefeld hat entschieden, dass sog. Lizenz-Schadensersatzansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing lediglich der 3-jährigen Regelverjährung unterliegen. Es gelte nicht – wie in anderen Fällen der Forderung von Lizenzgebühren – eine Verjährung von 10 Jahren, da es keine Möglichkeit gebe, in Filesharing-Angelegenheiten einen gültigen Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern abzuschließen. Das AG Kassel vertritt ebenfalls diese Auffassung (hier). Zum Volltext der Entscheidung: