Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Markenrechtliche Erschöpfung kann auch eintreten, wenn die Markenware nicht auf Lager istveröffentlicht am 15. April 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2015, Az. I-20 U 105/14
§ 24 Abs. 1 MarkenG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler, der Werbung für Ware mit einer bestimmten fremden Marke betreibt, keine Markenrechtsverletzung begeht, wenn er sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen kann. Erschöpfung trete ein, wenn die Markenware mit Zustimmung des Markeninhabers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden sei. Es sei nicht notwendig, dass der Händler die Ware bereits vorrätig habe, es genüge, wenn er darlege, dass er im Fall des Erwerbs eines der beworbenen Produkte einen entsprechenden Deckungskauf getätigt hätte. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Ein Unterlassungstitel gegen einen Redakteur verpflichtet diesen nicht, die Verbreitung eines Artikels durch Dritte zu unterbindenveröffentlicht am 13. April 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2015, Az. 7 W 24/15
§ 890 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein durch einstweilige Verfügung erwirkter Unterlassungstitel gegen einen angestellten Redakteur einer Tageszeitung, der die Verbreitung bestimmter Äußerungen untersagt, keine Verpflichtung umfasst, gegen Dritte vorzugehen, die den streitgegenständlichen Artikel weiter verbreitet haben. Nach Fertigstellung des Beitrags und Abgabe an den Arbeitgeber habe keine Verfügungsgewalt mehr über die Veröffentlichung des Beitrags bestanden. Eine Übernahme durch dritte Stellen – im Wege unerlaubter Übernahme oder aufgrund einer Abrede mit dem Arbeitgeber – liege außerhalb des Einwirkungsbereichs des Redakteurs. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung unbegründeter Vermutungenveröffentlicht am 9. April 2015
LG Köln, Urteil vom 25.02.2015, Az. 28 O 419/14
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Köln hat entschieden, dass das Anstellen unhaltbarer Spekulationen (hier: in einem Zeitungsartikel über Energieversorger) nicht vom Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt ist, wenn das Recht eines Unternehmens, nicht diskreditiert zu werden, stärker wiegt. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Spekulationen auf falschen oder falsch dargestellten Tatsachen beruhen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Markenverletzungen auf internationalen Messenveröffentlicht am 8. April 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2015, Az. 2a O 250/14
§ 140 Abs. 1 MarkenG; § 32 ZPO
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die örtliche Zuständigkeit für eine Markenverletzung auf einer Automesse in Frankfurt nicht gegeben ist, wenn der Verletzer kein Angebot seiner Produkte im Bundesgebiet plant. Vorliegend sei dies nicht der Fall. Der Anbieter auf der internationalen Messe richte sein Angebot nicht an deutsche Abnehmer und er unternehme keine geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland. Die Klägerin, die für eine andere Annahme beweisbelastet war, habe diesen Nachweis nicht erbringen können. Deshalb sei eine vom LG Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Berlin: Dringlichkeitsfrist für urheberrechtliche einstweilige Verfügung beträgt 2 Monateveröffentlicht am 2. April 2015
LG Berlin, Urteil vom 06.01.2015, Az. 15 O 412/14
§ 19a UrhG, § 97 UrhG, § 87f UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Dringlichkeitsfrist für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung in urheberrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich zwei Monate beträgt. Zitat: „Auch am Vorliegen eines Verfügungsgrundes bestehen keine Zweifel. Selbst nach der Darstellung der Antragsgegnerin hat die Antragstellerin frühestens am 02.08.2014 vom urheberrechtswidrigen Verhalten der Antragsgegnerin Kenntnis erlangt. Der Verfügungsantrag ist seit dem 12.09.2014 anhängig, so dass die nach obergerichtlicher Berliner Rechtsprechung erforderliche 2-Monats-Frist eingehalten worden ist.“ Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- LG Braunschweig: Die anwaltliche Versicherung des Vorliegens einer mündlichen Prozessvollmacht genügt im Verfahren der einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 3. März 2015
LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2014, Az. 22 O 904/13
§ 929 Abs. 2 ZPO, § 80 ZPO, § 88 Abs. 1 ZPO, § 178 Abs. 1 ZPODas LG Braunschweig hat entschieden, dass die Wirksamkeit der Vertretung des Verfügungsbeklagten durch einen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung durch anwaltliche Versicherung, dass eine mündlich erteilte Prozessvollmacht des Beklagten vorliege, nachgewiesen ist. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sei nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall sei die einstweilige Verfügung allerdings deshalb aufzuheben, weil diese nicht an als solche erkennbare Geschäftsräume des Beklagten zugestellt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei notarieller Unterwerfungserklärung wegen eines Wettbewerbsverstoßesveröffentlicht am 24. Februar 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2014, Az. I-20 W 93/14
§ 890 Abs. 2 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Zwangsvollstreckung aus einer notariell beurkundeten Unterwerfungserklärung das Prozessgericht des ersten Rechtszuges im Sinne von § 890 Abs. 2 ZPO zuständig ist. Dies sei das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz habe. Auch wenn sich die Erklärung auf einen Wettbewerbsverstoß beziehe, seien die besonderen Vorschriften des UWG über die Zuständigkeit nicht anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Zur unlauteren Preiswerbung – Wenn der Werbepreis niedriger ist als der tatsächlich verlangte Preisveröffentlicht am 11. Februar 2015
LG Leipzig, Beschluss vom 06.10.2014, Az. 05 O 2484/14
§ 8 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 UWGDas LG Leipzig hat entschieden, dass eine unlautere, irreführende Preiswerbung vorliegt, wenn Produkte auf der Facebook-Präsenz eines Unternehmens z.B. mit „Marken-Handys FÜR 19 EUR“ beworben werden, nach Weiterleitung auf Internet-Verkaufsseiten dort jedoch keine Telefone für 19,00 Euro zu finden seien. Der Verbraucher werde dadurch auf die Verkaufsseiten der Antragsgegnerin gelockt. Der Geschäftsführer der beklagten GmbH sei ebenfalls für diese Wettbewerbsverstöße verantwortlich, da Art und Weise eines Werbekonzepts typischerweise einer Entscheidung auf Geschäftsführerebene vorbehalten sei. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit einer urheberrechtlichen Abmahnungveröffentlicht am 29. Januar 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.11.2014, Az. 11 U 73/14
§ 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG; § 93 ZPO, § 99 Abs. 2 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für die Wirksamkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung die ausdrückliche Androhung gerichtlicher Maßnahmen im Falle der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung nicht erforderlich ist. Es genüge, wenn der Abgemahnte eine solche Konsequenz erkenne oder damit rechne. Auch eine ausdrückliche Hinweispflicht, inwieweit die geforderte Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgehe, sei nicht erforderlich, soweit die gerügte Rechtsverletzung den in der Unterlassungserklärung formulierten Anspruch decke. Der Wortlaut des § 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG sei dahingehend auslegungsbedürftig. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zum Schadensersatz nach einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 27. Januar 2015
BGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZR 249/12
§ 287 ZPO, § 922 Abs. 2 ZPO, § 929 ZPO, § 945 ZPODer BGH hat entschieden, dass der Schadensersatz, der nach Erlass einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner zu leisten ist, lediglich für Schäden ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Zustellung der einstweiligen Verfügung zu berechnen ist. Eine vorherige formlose Übermittlung an den Antragsgegner führe noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzverpflichtung auslöse. Erst wenn der Antragsgegner damit rechnen müsse, dass der Gläubiger jederzeit die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragen könne, seien seine Handlungen als nicht mehr freiwillig zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung: