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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 26.07.2012, Az. VII ZR 262/11
    § 305c Abs. 1 BGB

    Der BGH hat im Falle eines „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ für ein Internet-Branchenverzeichnis entschieden, dass die darin enthaltene Klausel zur Kostenpflichtigkeit unwirksam, da überraschend ist. Das in Frage stehende Formular sei so aufgemacht worden, dass die Aufmerksamkeit des Betrachters von der unauffällig eingefügten Entgeltklausel in einer Weise abgelenkt werde, dass die Klausel als überraschend anzusehen sei. Eine Kenntnisnahme durch einen durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten sei nicht zu erwarten gewesen. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 123/12:

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