Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Markenlöschungsverfahren – Zum Zeitpunkt eines Schutzhindernissesveröffentlicht am 6. Mai 2014
BGH, Beschluss vom 06.11.2013, Az. I ZB 59/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass zur Beurteilung eines Schutzhindernisses einer Wortmarke zuverlässig festgestellt werden muss, dass das Hindernis zum Zeitpunkt der Markenanmeldung bereits vorgelegen habe. Könne dies nicht festgestellt werden, sei eine Löschung nicht zulässig. Werde ein Bestandteil der Marke (hier „smartbook for smart people“) zu einem späteren Zeitpunkt als beschreibende Angabe verwendet, sei dies kein Hinweis auf eine rein beschreibende Angabe auch schon zum Anmeldungszeitpunkt. Eine solche habe für den Begriff „smartbook“ nicht festgestellt werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Streitwert für Widerspruch nach Markenanmeldung beträgt regelmäßig 10.000 EURveröffentlicht am 3. August 2009
BPatG, Beschluss vom 07.08.2006, Az. 25 W (pat) 73/04
§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 61 Abs. 1 RVG
Das BPatG hat darauf hingewiesen, dass nach einer Grundsatzentscheidung des BGH die Regelstreitwerte in Markensachen zu erhöhen seien. Im Gegensatz zum BGH begrenzte man die Erhöhung in allgemeinen Widerspruchsangelegenheiten jedoch auf einen Regelwert von 20.000,00 EUR und bei Verfahren, die eine noch nicht eingetragene Marke betreffen, sogar auf 10.000,00 EUR. (mehr …)