Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Koblenz: Die Angabe „mit Eiswein dosiert“ darf für Sekt nicht verwendet werdenveröffentlicht am 28. November 2013
OVG Koblenz, Urteil vom 11.09.2013, Az. 8 A 10343/13.OVG
§ 37 Abs. 1 WeinVDas OVG Koblenz hat entschieden, dass die Angabe „mit Eiswein dosiert“ für einen Sekt nicht zulässig ist. Gemäß der Weinverordnung dürften bestimmten Begriffe wie z.B. „Eiswein“, „Spätlese“ oder „Trockenbeerenauslese“ ausschließlich im Zusammenhang mit Wein als Bezeichnung verwendet werden, weil es sich um Prädikate handele. Dies gelte auch, wenn die streitgegenständliche Angabe lediglich einen Zusatz zum Sekt bezeichnen solle, da auch diese Angabe Teil der Verkehrsbezeichnung sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Neustadt: Nicht jede unterkühlte Traube kann zum „Eiswein“ werdenveröffentlicht am 14. Mai 2013
VG Neustadt, Urteil vom 19.03.2013, Az. 2 K 761/12.NW
Das VG Neustadt hat entschieden, dass das Prädikat „Eiswein“ nur unter strengen Voraussetzungen an eine Weinsorte verliehen werden kann. Dazu geeignete Trauben müssten flächendeckendem Frost bei Temperaturen unter -7° C ausgesetzt gewesen und in gefrorenem Zustand gepresst werden. Auch dürfe kein Fäulnisbefall vorliegen. Auf Grund dieser strengen Voraussetzungen bleibe Eiswein ein seltenes Produkt. Zur Pressemitteilung Nr. 14/13: