Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Schleswig: Verwaltungsbehörde muss Verfügung mit der Belehrung versehen, dass der Rechtsbehelf auch elektronisch eingelegt werden kannveröffentlicht am 12. Februar 2016
VG Schleswig, Urteil vom 05.11.2015, Az. 1 A 24/15
§ 55a VwGO, § 58 Abs. 1 VwGO, § 58 Abs. 2 VwGODas VG Schleswig hat entschieden, dass eine Verwaltungsbehörde Bescheide stets mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen muss, die deutlich macht, dass der Rechtsbehelf auch in elektronischer Form eingelegt werden kann. Unterbleibe die Belehrung oder werde sie unrichtig erteilt, so sei die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig. Eine Ausnahme gelte lediglich für den Fall, dass die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich sei oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolge, dass ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG München: AGB-Ausschluss des Kündigungsrechts einer Internet-Partnerbörse per E-Mail ist unwirksamveröffentlicht am 10. März 2014
LG München I, Urteil vom 30.01.2014, Az. 12 O 18571/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 13 BGBDas LG München I hat den Betreibern der Internet-Partnerbörse www.edates.de verboten, in ihren AGB eine Klausel mit dem Wortlaut zu verwenden „Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)