IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2016

    OLG München, Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 – nicht rechtskräftig
    § 97 Abs. 2 S.1 UrhG, Art. 6 GG, Art. 14 GG

    Das OLG München hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses bei illegalem Filesharing durch Familienangehörige einer sog. sekundären Darlegungslast unterliegt, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen. In diesem Umfang sei er im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen habe. Diesen Anforderungen werde die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Anschlussinhabers lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss nicht gerecht. Da offensichtlich mehrere Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten, ist nicht ersichtlich, warum die Eltern diese nicht als mögliche Täter benannten, da damit allein noch keine Täterschaft eines einzelnen Kindes nachgewiesen werden kann. Weitergehende Pflichten im Rahmen der sekundären Darlegungslast, etwa in der Gestalt, dass die Eltern das tatausführende Kind zweifelsfrei ermitteln müssten, hat der Senat den Eltern dem Anschein nach nicht auferlegt. Der Senat hat die Revision gegen seine Entscheidung zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Rechtsfrage, durch welche Angaben ein Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast nachkommen kann, über den Streitfall hinaus für eine Vielzahl von Filesharing-Fällen Bedeutung habe. Zur Pressemitteilung Zivilsachen 2/16 gelangen Sie hier.

  • veröffentlicht am 11. Januar 2016

    LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, Az. 20 O 172/15
    § 1922 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Eltern eines Kindes bei dessen Tod die Zugangsdaten zu dessen Facebook-Account erben. Anlass der Klage war der tragische Tod der 15jährigen Tochter der Eltern, die nach deren Tod versuchten, etwaige Hinweise über mögliche Absichten oder Motive ihrer Tochter für den Fall zu erhalten, dass es sich bei deren Tod um einen Suizid gehandelt hatte. Dies war den Eltern aber nicht möglich, da ein Bekannter der Tochter Facebook über deren Tod wohl vor den Eltern informiert hatte und Facebook den entsprechenden Account der Tochter in einen „Gedenkzustand“ versetzt hatte. Facebook-Freunde des Kontoinhabers können auf den Gedenkzustand noch zugreifen und dort auch noch Beiträge einfügen; allerdings nicht Außenstehende. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 26. März 2015

    LG Rostock, Urteil vom 31.01.2014, Az. 3 O 1153/13 (1)
    § 97 UrhG

    Das LG Rostock hat entschieden, dass dem Inhaber eines Internetanschlusses keine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen werden kann, wenn weitere Personen, die potentiell Täter sein können, den Internetanschluss mitbenutzt haben. Auch nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung ist der Internetanschlussinhaber noch nicht verpflichtet, den Internetzugang für andere zu sperren; es reicht insoweit aus, wenn (volljährige) Kinder aufgefordert werden, das betreffende urheberrechtsverletzende Verhalten zu beenden und die seitens der Kinder benutzten IT-Geräte auf Filesharing-Clients etc. überprüft werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 6 W 60/13
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Eltern von volljährigen Kindern, die nach Behauptung der Eltern für illegales Filesharing verantwortlich sind, nicht den konkreten, uhrzeitbezogenen Zugang ihrer Kinder zum Internet darlegen, sondern lediglich deren allgemeine Zugangsmöglichkeit behaupten müssen, um die eigene täterschaftliche Begehung zu erschüttern. Eine täterschaftliche Haftung der Eltern als „Haushaltsvorstand nach § 823 Abs. 1 BGB“, wie vom Landgericht Köln angenommen, wies der Senat zurück. Im vorliegenden Fall war über ein Prozesskostengesuch zu entscheiden, in welchem aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sämtliche relevanten Rechtsfragen erörtert werden konnten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
    § 832 Abs. 1 BGB, § 97 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 15. November 2012

    BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
    § 832 Abs. 1 BGB, § 97 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Zum weiteren Teil der Pressemitteilung Nr. 193/2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2012

    BGH, Urteil vom 20.03.2012, Az. VI ZR 123/11
    Art. 1 Abs. 1 GG , Art. 2 Abs. 1 GG , Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB , § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass den Eltern einer jungen Frau, die bei einem Verkehrsunfall getötet worden ist, kein Schmerzensgeld zusteht, nachdem die „Bild“-Zeitung ein Passfoto der Frau gegen den Willen der Eltern veröffentlicht hat.  Ein Anspruch auf Geldersatz wegen der Verletzung ihres eigenen Persönlichkeitsrechts stehe den Eltern nicht zu, auch nicht aus dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechts. Den Klägern stehe schließlich auch kein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr wegen Verwendung des Passfotos zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011, Az. 12 O 256/10
    §§ 670; 677; 832 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Eltern als Störer für illegale Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder selbst dann haften, wenn ein Verbot für illegale Internetaktivitäten ausgesprochen wird. Bei insgesamt 1301 unerlaubt öffentlich zugänglich gemachten Musikstücken gehöre es zur Aufsichtspflicht der Eltern, dass sie kontrollieren, ob entsprechende Filesharing-Programme auf dem genutzten Computer oder den Computern installiert seien und auf welche Weise das Internet durch die Söhne genutzt werde. Zur Bemessung des Schadensersatzes sei es angemessen, als Ausgangspunkt auf den GEMA-Tarif VR-W I zurückzugreifen, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 EUR vorsehe. Da Streams im Gegensatz: zu den von dem Anschluss des Beklagten ermöglichten Downloads nicht auf eine dauerhafte Speicherung ausgerichtet seien, sei ein Aufschlag von 50 % gerechtfertigt. Die unkontrollierbare Zahl möglicher Tauschbörsenteilnehmer und Downloads und der Umstand, dass die Ermöglichung eines Downloads in einem Filesharing-Netzwerk mittelbar zu einer Vervierfachung der Verbreitung führt (die Filesharing-Programme sahen in ihren Grundeinstellungen vor, dass eine heruntergeladene Datei ihrerseits wieder zum Abruf bereitgehalten wurde), hatte eine Verdoppelung des sich ergebenden Betrages zur Folge. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. März 2011

    AG Hamburg, Urteil vom 12.01.2011, Az. 7c C 52/10
    §§ 108 Abs. 1; 110 BGB

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass die Eltern eines minderjährigen Kindes von dem Betreiber eines Onlinespiels Teilnahmeentgelte zurückfordern können, welche das Kind ohne deren Wissen durch Anruf einer kostenpflichtigen Mehrwertnummer bezahlt hat. Der Sohn der Kläger hatte sich für über 400,00 EUR kostenpflichtige Teile des im Übrigen kostenlosen Online-Spiels freischalten lassen. Der Betreiber des Spiels konnte sich auch nicht auf den sog. „Taschengeld-Paragraphen“ berufen. Danach gilt ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Die Eltern hätten dem Vertrag nicht zugestimmt.  Auch seien die kostenpflichtigen Teile des Spiels nicht mit Mitteln bewirkt worden, die ihm zu diesem Zweck überlassen worden seien.

  • veröffentlicht am 7. April 2010

    OLG München, Urteil vom 18.12.2008, Az. 6 U 3881/08
    § 97 UrhG

    Das OLG München hat entschieden, dass die Eltern einer 16-jährigen Tochter nicht für deren Internetaktivitäten (hier: jeweils unerlaubtes Herunterladen eines Fotos und Verarbeiten in einem Video) haften. Den Eltern sei es nicht zumutbar, ihre Kinder bei Aktivitäten im Internet dauerhaft zu überwachen. Von einem nicht auf das Urheberrecht spezialisierten Bürger könne man keine fehlerfreie Würdigung von Urheberrechtsfragen erwarten, dies insbesondere deshalb nicht, weil das Urheberrecht auf Grund fortlaufender Änderungen mittlerweile sehr komplex und im Übrigen auch unübersichtlich sei. Die Tochter, welche nach dem Deliktsrecht uneingeschränkt haftet, wurde dagegen wegen Urheberrechtsverstoßes verurteilt. Hinweis: (mehr …)

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