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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Februar 2010

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.01.2010, Az. 32 C 2689/09-48

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Eltern für Einkäufe ihrer minderjährigen Kinder bei eBay, die ohne ihre Zustimmung oder ihr Wissen erfolgten, aufkommen müssen. Im entschiedenen Fall hatte ein Minderjähriger trotz Verbots der Internetnutzung ein Mobiltelefon für ca. 400,00 EUR ersteigert. Der Vater, der Inhaber des benutzten eBay-Accounts war, wurde zur Zahlung des Kaufpreises verurteilt. Die AGB der Internetauktionsplattform eBay hielten die Kunden eigens dazu an, ihr Passwort geheim zu halten und den Zugang zum Mitgliedskonto zu überwachen. Bei Nichteinhaltung seien die Konteninhaber zur Haftung heranzuziehen.

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