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- LG München I: Plattenfirma schuldet auf Grund einer vertraglichen Abfindungsvereinbarung keine Nachvergütung aus der Verwertung von Elvis Presley-Musikstückenveröffentlicht am 15. Dezember 2011
LG München I, Urteil vom 23.11.2011, Az. 21 O 25511/10
§ 32 UrhGDas LG München I hat laut Pressemitteilung 12/11 vom 23.11.2011 entschieden, dass eine Gesellschaft, welche über die Rechte an Elvis Presleys Tonaufnahmen verfügt, keine Vergütungsansprüche gegen seine frühere Plattenfirma besitzt, die über die Verwertung der vor 1973 entstandenen Aufnahmen Presleys erhebliche Einnahmen verzeichnet. 1973 hatte Presley gegen einen Abfindung von mehreren Millionen Dollar die Verwertungsrechte an seinen Tonaufnahmen an die Plattenfirma abgetreten („ein für allemal“). Die Gesellschaft erhob nun gegen die Plattenfirma Klage auf Nachzahlung von 1,3 Mio. EUR im Wege der „Nachvergütung“. Dies lehnte die Kammer ab (Zitat aus der Pressemitteilung): (mehr …)