Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zum „Pattex-Mandat“ oder: Im Anwaltsprozess hat der alte Prozessbevollmächtigte bei Mandatsniederlegung so lange zugestellte Post entgegenzunehmen, bis sich ein neuer Rechtsanwalt gefunden hatveröffentlicht am 29. März 2011
BGH, Beschluss vom 25.01.2011, Az. VIII ZR 27/10
§§ 87 Abs. 1; 172 ZPODer BGH hat entschieden, dass nach § 172 ZPO Zustellungen an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten einer Partei zu bewirken sind und diese Empfangszuständigkeit in Anwaltsprozessen nicht bereits mit der Niederlegung des Mandats, sondern erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts (§ 87 Abs. 1 ZPO) endet. Zum Volltext der Entscheidung:
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