Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Karlsruhe: Auch in „Problemvierteln“ muss für die Zustellung kein über das übliche Maß hinaus gesicherter Briefkasten vorhanden seinveröffentlicht am 21. November 2012
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2012, Az. 14 W 18/12
§ 233 ZPO, § 234 ZPO, § 700 ZPO, § 339 Abs. 1 ZPODas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass auch in einem problembelasteten Stadtteil einer Großstadt ein normaler Briefkasten für die Gewährleistung von Zustellungen ausreicht. Auch wenn es in der Vergangenheit in der Gegend häufiger zu „Unfug“ in Form von Postentwendung gekommen sei, könne nicht verlangt werden, dass eine über das übliche Maß hinausgehende Sicherung eines Briefkastens oder Posteinwurfschlitzes erfolge. Aus diesem Grund sei in dem vorliegenden Verfahren kein Verschulden des Beklagten hinsichtlich des ihm nicht zur Kenntnis gelangten Vollstreckungsbescheides zu erkennen und die versäumte Einspruchsfrist sei wieder einzusetzen. Zum Volltext der Entscheidung: