Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Folgekosten eines Erwerbs dürfen nicht versteckt angegeben werdenveröffentlicht am 29. November 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielkonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Durch diese Darstellung werde der nicht zutreffende Eindruck erweckt, dass die Spielkonsole für eine Einmalzahlung von 49,90 EUR erhältlich sei. Da der Vertrieb einer Spielkonsole mit einem Mobilfunkvertrag eher ungewöhnlich sei, müsse der Verbraucher auch nicht mit solchen Folgekosten rechnen. Der Zusatz „mit MobileInternet Starter“ kläre auch nicht hinreichend darüber auf, da die Aussage nicht eindeutig sei.
- OLG Hamm: Und noch einmal – Endpreisangaben für Ferienhäuser müssen die Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 27. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2013, Az. 4 U 22/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Hamm hat in diesem Fall ebenfalls entschieden, dass Preisangaben für Ferienhäuser oder -wohnungen die Kosten einer Endreinigung enthalten müssen. Bei einer Preisangabe „xxx EUR zzgl. Kosten der Endreinigung von xxx EUR“ fehle die gesetzlich vorgeschriebene Endpreisangabe. Diverse andere Gericht, auch der BGH, haben diese Frage ebenfalls so entschieden (s. z.B. hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Bei dem Gesamtmietpreis für eine Ferienhaus sind auch etwaig zusätzlich anfallende Kosten der Endreinigung anzugebenveröffentlicht am 22. August 2013
LG Essen, Urteil vom 29.11.2012, Az. 4 O 315/12
§ 3 Abs. 1, 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 1 Abs. 1 PAngVDas LG Essen hat entschieden, dass Anbieter von Ferienimmobilien nicht mit Preisen werben dürfen, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen, insbesondere für eine obligatorische Endreinigung, umfassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zusatzkosten, die nicht von jedem Kunden zu tragen sind, müssen nicht in den Endpreis aufgenommen werdenveröffentlicht am 20. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 U 84/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 1 PAngVDas OLG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Telekommunikatonsdienstleistungen nicht alle anfallenden Kosten zwangsläufig in den anzugebenden Endpreis aufgenommen werden müssen. Handele es sich um Kosten, die nicht für jeden Kunden anfallen (z.B. Einrichtung eines Kabelanschlusses), genüge es, wenn auf diese Kosten in einer Fußnote hingewiesen werde. Dafür müsse nur sichergestellt sein, dass der (Sternchen-)Hinweis auf die Fußnote am Blickfang der Werbung teilhat und die Fußnote sowohl schriftbildlich als auch inhaltlich klar und verständlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Jena: Irreführende Preisangaben – Hervorhebung einer Monatsrate gegenüber dem Endpreis ist unzulässigveröffentlicht am 22. Mai 2013
OLG Jena, Urteil vom 10.10.2012, Az. 2 U 934/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Jena hat entschieden, dass eine Preisangabe unzulässig ist, wenn bei einem Ratenkauf die zu zahlende Monatsrate gegenüber dem Endpreis hervorgehoben dargestellt wird. Die blickfangmäßige Hervorhebung nur der Monatsrate widerspreche sowohl der Gestaltungspflicht nach § 6a PAngV wie auch der Pflicht nach § 1 Abs. 6 PAngV, den Endpreis in besonderer Weise kenntlich zu machen. Der Verbraucher werde auf diese Weise durch den niedrigsten Preisbestandteil angelockt, ohne dass ihm Vergleichsmöglichkeiten eröffnet wären. Des Weiteren stellte das Gericht klar, dass Angaben zur Energieeffizienz, die von der einschlägigen EU-Richtlinie nicht vorgesehen seien, ebenfalls eine Irreführung darstellen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: Kosten für Endreinigung müssen im Endpreis enthalten seinveröffentlicht am 18. April 2013
OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2013, Aktenzeichen 6 U 27/12
§ 1 Abs.1 S. 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Vermieter von Ferienwohnungen in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen muss, anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Zur Pressemitteilung 5/2013 vom 25.03.2013: (mehr …)
- OLG Brandenburg: Endpreis muss auch bei Ratenzahlungen deutlich angegeben werdenveröffentlicht am 8. Februar 2013
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2012, Az. 6 U 27/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 1 Abs. 1, Abs. 6 PAngVDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Preisangabe wettbewerbswidrig ist, wenn auf der werbende Abbildung eine Monatsrate (hier: für eine Küche) deutlich hervorgehoben und der tatsächliche Endpreis hingegen in sehr kleiner undeutlicher Schrift darunter angegeben wird. Diese Werbung sei irreführend, da sie bei dem durchschnittlichen Verbraucher dadurch, dass die einzelne Rate blickfangmäßig herausgestellt und als „Lieferpreis“ bezeichnet werde, den irrigen Eindruck erwecke, es handele sich bei dem als „Lieferpreis“ bezeichneten Preis um den Endpreis. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Lieferdienst muss Grundpreise für Fertigware angebenveröffentlicht am 19. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 28.06.2012, Az. I ZR 110/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 4 Nr. 2 und 4 PAngVDer BGH hat entschieden, dass ein Lieferdienst, der auch in Fertigpackungen verpackte Ware ausliefert (z.B. Wein, Eiscreme), für diese Waren in seinen Preislisten und in der Werbung neben dem Endpreis auch den Grundpreis (pro Liter) angeben muss. Eine Ausnahmeregelung greife hier nicht, da bei den abgepackten Waren nicht die Dienstleistung (liefern), sondern das Warenangebot im Vordergrund stehe. Dies sei nur bei den selbst zubereiteten Speisen (z.B. Pizza) anders. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Sternchenhinweis für Pkw-Überführungskosten ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Oktober 2012
KG Berlin, Urteil vom 04.09.2012, Az. 5 U 103/11
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung eines Autohändlers mit einem Preis und einem Sternchenhinweis, der zusätzlich zu diesem Preis noch „zzgl. Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 €“ angibt, unlauter ist. Diese Art der Werbung verstoße gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe. Sie überschreite auch die Bagatellgrenze, da diese Art der attraktiven Werbung Mitbewerber zum Nachziehen ermutigen würde. Die Preistransparenz und Preisvergleichbarkeit werde durch eine solche Angabe erheblich erschwert, da der Verbraucher sich stets merken müsse, ob zum im Gedächtnis verbliebenen (hervorgehobenen) Preis Überführungskosten hinzukämen und wenn ja, in welcher Höhe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Vermittler von Flugdiensten muss Vermittlungsgebühr in den Endpreis einbeziehen / Wann ist der Flugpreis als Endpreis anzugeben?veröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Vermittler von Flügen die an sie zu zahlende Vermittlungsgebühr in den angegebenen Endpreis einbeziehen müssen, wobei dieser Gesamtpreis bereits „bei der erstmaligen Nennung des Flugpreises für eine bestimmte Verbindung genannt werden“ müsse. Zitat: (mehr …)