Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wiesbaden: Auch in Reisekatalogen, in denen Ferienhäuser beworben werden, muss im Gesamtpreis die Zwangs-Endreinigung enthalten seinveröffentlicht am 8. Oktober 2015
LG Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2015, Az. 13 O 5/15 – nicht rechtskräftig
§ 1 PAngV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass auch in einem Reisekatalog, in welchem für Ferienhäuser geworben wird, im jeweils ausgewiesenen Gesamtpreis die obligatorische Endreinigung enthalten sein muss. Eine getrennte Darstellung verstoße, so die Kammer, gegen die Preisangabenverordnung und somit das Wettbewerbsrecht. Der Reiseveranstalter hatte sich damit verteidigt, dass in den beanstandeten Fällen die Endreinigung nicht obligatorisch gewesen wäre, sondern als Wahlleistung hätte hinzugefügt werden müssen. In diesem speziellen Fall vertrat das LG Wiesbaden die Rechtsansicht, dass dann ein entsprechender Hinweis hätte erteilt werden müssen, da eine Buchung als Wahlleistung nicht durchgängig für alle Ferienhaus-Angebote galt.
- OLG Braunschweig: Preisangaben für Ferienimmobilien müssen Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 8. Juni 2015
OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.04.2015, Az. 2 U 50/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 PAngVDas OLG Braunschweig hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Ferienwohnungen oder -häusern die Kosten der Endreinigung in der Preisangabe enthalten sein müssen und folgt damit einer ganzen Reihe von Entscheidungen anderer Gerichte (z.B. hier, hier und hier). Vorliegend hatte der Werbende sich verteidigt, dass die Endreinigung eine Wahlleistung sei, die nicht notwendigerweise gebucht und daher nicht in den Gesamtpreis aufgenommen werden müsse. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht eindeutig klargestellt worden, so dass der Verbraucher von einer obligatorischen Kostenposition habe ausgehen müssen.
- OLG Hamm: Und noch einmal – Endpreisangaben für Ferienhäuser müssen die Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 27. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2013, Az. 4 U 22/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Hamm hat in diesem Fall ebenfalls entschieden, dass Preisangaben für Ferienhäuser oder -wohnungen die Kosten einer Endreinigung enthalten müssen. Bei einer Preisangabe „xxx EUR zzgl. Kosten der Endreinigung von xxx EUR“ fehle die gesetzlich vorgeschriebene Endpreisangabe. Diverse andere Gericht, auch der BGH, haben diese Frage ebenfalls so entschieden (s. z.B. hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Bei dem Gesamtmietpreis für eine Ferienhaus sind auch etwaig zusätzlich anfallende Kosten der Endreinigung anzugebenveröffentlicht am 22. August 2013
LG Essen, Urteil vom 29.11.2012, Az. 4 O 315/12
§ 3 Abs. 1, 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 1 Abs. 1 PAngVDas LG Essen hat entschieden, dass Anbieter von Ferienimmobilien nicht mit Preisen werben dürfen, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen, insbesondere für eine obligatorische Endreinigung, umfassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Kosten für Endreinigung müssen im Endpreis enthalten seinveröffentlicht am 18. April 2013
OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2013, Aktenzeichen 6 U 27/12
§ 1 Abs.1 S. 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Vermieter von Ferienwohnungen in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen muss, anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Zur Pressemitteilung 5/2013 vom 25.03.2013: (mehr …)
- LG München I: Bei Werbung für Ferienwohnung müssen Strom- und Endreinigungskosten mit angegeben werden / 20%-iger Aufschlag auf den Mietpreis für „Oster-, Pfingst- und Weihnachtsferien“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. April 2012
LG München I, Urteil vom 20.11.2007, Az. 33 O 7816/07
§ 2 UKlaG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 PAngVDas LG München hat entschieden, dass bei einer Werbung für Ferienwohnungen Strom- und Endreinigungskosten mit angegeben werden müssen und ein 20%-iger Aufschlag auf den Mietpreis für „Oster-, Pfingst- und Weihnachtsferien“ zu ungenau und damit wettbewerbswidrig ist. Die Beklagten hatten sich damit verteidigt, dass kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliege, weil keine Verpflichtung bestehe, aus den Preisbestandteilen, die bereits bei Vertragsschluss feststünden, einen gemeinsamen Endpreis zu bilden, wenn sich ein umfassender Endpreis wegen der Zeit- und Verbrauchsabhängigkeit einzelner Preiskomponenten nicht bilden lasse. Im Einzelnen hatten sie ausgeführt, dass die Kosten der Endreinigung nicht eingerechnet werden könnten, weil es sich um einen einmaligen Betrag handele, der unabhängig von der Mietdauer zu zahlen sei, der Stromverbrauch nicht eingerechnet werden könne, da dieser vom Mieter abhängig sei und die Tax nicht einzurechnen sei, da es sich um eine staatliche Abgabe handele, die variiere. Wann Ferien (= Schulferien) seien, sei dem Mieter bekannt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Die fehlende Angabe der zwangsweisen Kosten für die Endreinigung einer Ferienwohnung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. April 2012
BGH, Urteil vom 06.06.1991, Az. I ZR 291/89
§ 1 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV 1985Der BGH hat entschieden, dass zu den Endpreisen bei der Bewerbung einer Ferienwohnung auch die pauschal zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie für die Endreinigung anzugeben sind, soweit die Endreinigung nicht als Wahloption ausgestaltet ist. Geschieht dies nicht, handelt der Werbende wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Rostock: Preiswerbung für Ferienwohnung/Ferienhaus muss Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 5. April 2012
LG Rostock, Urteil vom 24.02.2012, Az. 6 HKO 172/11 – nicht rechtskräftig
§ 1 PAngV, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass eine Werbung für Ferienimmobilien mit Preisen, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen, insbesondere für die obligatorische Endreinigung, umfasst, wettbewerbswidrig ist (vgl. hierzu auch hierzu BGH, Urteil vom 06.06.1991, Az. I ZR 291/89 (hier); LG Aachen, Urteil vom 02.04.2002, Az. 41 O 141/01 und LG München I, Urteil vom 20.11.2007, Az. 33 O 7816/07, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Sylter Preise? Preiswerbung für Ferienimmobilien in Sylt muss Endreinigung und Buchungsgebühren enthaltenveröffentlicht am 23. März 2011
Die Wettbewerbszentrale war erneut rührig und hat sich diverser Sylter Vermietungsagenturen angenommen, welche in den beworbenen Mietpreisen weder die Kosten für die Endreinigung noch Buchungsgebühren auswiesen, obwohl diese ohne Ausnahme zu zahlen waren. Darin, so die Wettbewerbshüter, liege ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Endpreisangabe) und somit ein Wettbewerbsverstoß, da einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt werde, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Hiervon abgesehen erfülle ein solches Verhalten aber auch den Tatbestand der Irreführung (§ 5 a Abs. 3 UWG).