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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2015

    OLG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2013, Az. 2 U 28/13
    § UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 6a EnVKV, Art. 4 c EU-VO 1062/2010

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Informationspflicht nach der Energiekennzeichnungsverordnung  ausreichend erteilt ist, wenn ein Artikel erst in den virtuellen Warenkorb gelegt werden kann, nachdem der Kunde die Seite mit den Produktdetails aufgerufen hat, auf der er auch korrekte Angaben zur Energieeffizienzklasse des angebotenen Geräts erhält, die den Vorgaben der einschlägigen Verordnung entsprechen. Pikant: Die Abmahnung stellte auf einen Hinweis ab, der erst erfolgte, nachdem der Kunde die Ware in seinen virtuellen Warenkorb gelegt hatte. Dies, so der Senat, schließe aber nicht aus, dass die erforderliche Information bereits zuvor gegeben worden sei, wie von der Verfügungsbeklagten substantiiert vorgetragen worden sei. Den dahin gehenden Vortrag hat der Verfügungskläger nicht einmal bestritten. Bei Abmahnung von Wettbewerbsverstößen ist eine umfassende Prüfung der angegriffenen Website erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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