Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Strafbewehrter Unterlassungsvertrag kann nicht ohne Weiteres gekündigt werdenveröffentlicht am 23. Juni 2011
LG Berlin, Urteil vom 28.09.2010, Az. 15 O 121/10
§§ 111 S. 2; 313 Abs. 1 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass die Geschäftsgrundlage einer strafbewehrten Unterlassungspflicht nicht ohne weiteres entfällt und der Unterlassungsvertrag (entstanden durch Annahme einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) nicht aufgekündigt werden kann, weil der Gegner „neue Erkenntnisse“ oder „bessere Beweismittel“ zur Hand hat. Zitat: (mehr …)