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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. April 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2015, Az. 6 U 130/14
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, welche auf Grund mitgeteilter Einzelheiten den Beschuldigten identifizierbar macht, zulässig ist. Bei gravierenden Straftaten überwiege das Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten. Eine namentliche Nennung, welche deutlich schwerer wiege als die Identifizierbarkeit über Einzelheiten, wäre hingegen nicht zulässig gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.05.2014, Az. 16 U 179/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die – nachweislich falsche – Zeitungsberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren wegen u.a. Hehlerei gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Diese löse Ansprüche des Klägers auf Richtigstellung und Schadensersatz aus, da die Beklagte sich in keiner Weise um eine Verifizierung vor der Berichterstattung bemüht habe und ihr daher eine schwere Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten anzulasten sei. Die Richtigstellung habe an gleicher Stelle wie die Erstmitteilung und dem drucktechnisch hervorgehobenen Wort „Richtigstellung“ zu erfolgen. Als Geldentschädigung sah das Gericht einen Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR als angemessen an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Februar 2013

    BGH, Urteil vom 30.10.2012, Az. VI ZR 4/12
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, 1004 Abs. 1 S.2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Vorhaltung einer Pressemeldung, in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen namentlich benannten Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird und die keinen Bezug mehr zu aktuellen Geschehnissen hat, gleichwohl in einem Online-Archiv weiter vorgehalten werden darf. Von Interesse dürfte die differenzierte Begründung des 6. Zivilsenats sein, insbesondere zum Bericht über Altstraftaten namentlich benannter Personen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2012

    OLG Köln, Urteil vom 05.06.2012, Az. 15 U 15/12
    § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Berichterstattung der Presse über ein eingestelltes Ermittlungsverfahren jedenfalls dann das Persönlichkeitsrecht des zuvor Beschuldigten verletzt, wenn durch den Bericht der Eindruck vermittelt wird, dass die Einstellung lediglich aus Bequemlichkeit der Staatsanwaltschaft erfolgte. Der Kläger sei, da er in dem Beitrag trotz der Unkenntlichmachung seines Namens als Person erkennbar werde, individuell betroffen. Die Berichterstattung über die Fakten des Ermittlungsverfahrens und dessen Einstellung an sich sei hingegen noch vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Die vorliegend beanstandeten Textpassagen des streitgegenständlichen Berichts seien jedoch zu unterlassen, da durch die im Interview geäußerten Ansichten des damaligen Anzeigenerstatters eine Relativierung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorgenommen werde, die über das bestehende Berichterstattungsinteresse weit hinausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. September 2012

    AG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2012, Az. 150 Gs 1337/12
    § 98 Abs. 1 StPO

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Polizei bei Ermittlungstätigkeiten zwar ein E-Mail-Konto übernehmen, also auch durch ein neues Passwort vor der Benutzung durch den Kontoinhaber oder Dritte sichern darf. Allerdings müsse das Konto nach Auswertung der E-Mails auch wieder freigegeben werden. Dies hatten die etwas schwerfälligen Kollegen von der Trachtengruppe wohl verweigert, auch nachdem sie die E-Mails aus dem betreffenden Konto bereits kopiert hatten. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Udo Vetter (hier).

  • veröffentlicht am 5. September 2012

    LG Leipzig, Beschluss vom 05.07.2012, Az. 08 O 2057/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass eine Computerzeitschrift in Bezug auf ein eingestelltes staatsanwaltliches Verfahren gegen die Flugvermittlungsplattform fluege.de nicht mehr behaupten darf, „Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit – sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen.“ Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt, Urteil vom 07.03.2011, Az. 2-04 O 584/09, 2/04 O 584/09, 2-4 O 584/09, 2/4 O 584/09
    § 839 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 34 GG

    Wird gegen einen Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs u.a. geführt und ist dieses nicht abgeschlossen, darf sein Dienstvorgesetzter im Rahmen einer Mitarbeiterbesprechung nicht erklären, dass der Beamte in kriminelle Machenschaften verstrickt sei und er dafür persönlich sorgen werde, dass der Beamte nicht mehr auf die Dienststelle zurückkehren werde, sowie, dass sich die Beamten von ihm fernhalten und keinen Kontakt zu ihm aufnehmen sollten. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Das betroffene Polizeipräsidium wurde zu einem Schmerzensgeld von 9.000,00 EUR verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Dezember 2009

    LG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2009, Az. 8 AR 1/09 + 2/09
    §§ 406 e, 161a StPO

    Das LG Freiburg hat mit diesem Beschluss entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung, die lediglich den Download eines Musiktitels betraf und deren strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdachts eingestellt wurde, keine Akteneinsicht zur Erlangung der Personendaten gewährt werden darf. Die Rechteinhaberin hatte Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem sie eine IP-Adresse erfahren hatte, über welche der Down-/Upload eines Musikstücks erfolgt sein sollte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte den Anschlussinhaber der IP-Adresse, stellte das Verfahren jedoch ein, da nicht ermittelbar war, wer aus dem ermittelten Haushalt die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte. Der Anzeigeerstatterin, die gegen den Anschlussinhaber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollte, wurde die Auskunft jedoch verwehrt. Das Landgericht war der Auffassung, dass in einem solchen „Bagatellfall“ der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des ehemals Beschuldigten dem Interesse an der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vorgehe. Die Aufdeckung der Identität des Anschlussinhabers sei unverhältnismäßig, zumal auch nur ein geringer Tatverdacht bestand. Zudem sei die Zuverlässigkeit der Ermittlung der dynamischen IP-Adresse nicht unbedingt gewährleistet.

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  • veröffentlicht am 17. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNeben Rechtsanwältin Katja Günther, die sich als Rechtsanwältin im Münchener Raum für mindestens eine Abo-Falle stark machte, gibt es den in eigener Kanzlei auftretenden Kollegen Olaf Tank, der in der Vergangenheit für die Gebrüder Schmidtlein GbR tätig wurde und wie Frau Günther zum Gegenstand dutzender kritischer Foreneinträge wurde. Beiden gemeinsam ist ein aus unserer Sicht besonderes rechtsanwaltliches Verhalten bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Verbrauchern, was „diverse“ Verbraucher dazu bewogen hat, Anzeige wegen Betruges gegen die beiden zu erstatten. Gekümmert hat es keinen. Mehrere Staatsanwaltschaften sehen es näher liegend, die Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erklärt in einem Einstellungsbeschluss vom 24.08.2007 zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Schmidtlein Brüder und den Kollegen Tank: (mehr …)

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