Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Meldorf: Ein Verkäufer, der einem Verbraucher die bezahlte Ware nicht liefert, hat diesem die Kosten für einen anderweitigen Deckungskauf einschließlich der Umsatzsteuer zu erstattenveröffentlicht am 22. Juli 2011
AG Meldorf, Urteil vom 10.05.2011, Az. 81 C 1034/10
§ 251 Abs. 1 BGBDas AG Meldorf hat entschieden, dass ein trotz Kaufpreiszahlung nicht vertragsgemäß belieferter Käufer, welcher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die Zahlung des Marktpreises für einen ersatzweisen Einkauf der Ware verlangen kann (sog. hypothetischer Deckungskauf). Zitat: (mehr …)