Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der Weiterverkauf einzelner Software-Lizenzen aus einer Volumenlizenz ist rechtmäßig – UsedSoft IIIveröffentlicht am 2. Juli 2015
BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 8/13
§ 69 Nr. 3 S. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der Weiterverkauf einzelner Software-Lizenzen, die ursprünglich zu einer sog. Volumenlizenz gehörten, rechtmäßig ist. Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts des ursprünglichen Rechtsinhabers sei mit Erstverkauf / Erteilung der Volumenlizenz eingetreten. Daher sei eine Zustimmung des ursprünglichen Rechtsinhabers zu einer Nutzung durch den Nacherwerber nicht notwendig. Der spätere Erwerber könne sich allerdings nur dann auf die Erschöpfung berufen, wenn der Ersterwerber die entsprechend veräußerten Kopien des Computerprogramms für sich selbst unbrauchbar gemacht habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Verkauf gebrauchter Software ist grundsätzlich zulässigveröffentlicht am 22. Juli 2013
BGH, Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 129/08 – UsedSoft II
§ 69 c Nr. 1 UrhG, § 69 d Abs. 1 UrhG
Der BGH hat nach Vorabentscheidung des EuGH (hier) entschieden, dass der Vertrieb „gebrauchter“ Softwarelizenzen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Dazu müsse das Verbreitungsrecht des Urhebers erschöpft sein. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Ersterwerber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht erworben habe und nach Verkauf der Software seine eigene Programmkopie zerstöre. Zur Pressemitteilung Nr. 126/13: