Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Auch vor Beginn der letzten 12 Stunden dürfen bebotene eBay-Auktionen nicht grundlos abgebrochen werdenveröffentlicht am 11. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14
§ 280 BGB, § 283 BGBDer BGH hat entschieden, dass eBay-Auktionen, auf denen mindestens ein Gebot abgegeben wurde, nicht grundlos abgebrochen werden dürfen. Hieran ändere auch die weitere Information zur eBay-AGB-Klausel § 9 Nr. 11 („Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.„) nichts, da diese einschränkend auszulegen sei. Zur Pressemitteilung Nr. 185/2014 vom 10.12.2014: (mehr …)