Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Gesundheitsbezogene Werbung – Irreführung des Verbrauchers mit Silikonpads „zur Abwehr von Elektrosmog“veröffentlicht am 10. Oktober 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012, Az. 4 U 163/12
§ 5 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung für Silikonpads durch einen Vertreiber esoterischer Gesundheitsprodukte irreführend ist, soweit sie darauf hinweist, dass die Pads, am Körper getragen, zur Abwehr von Elektrosmog und der Verbesserung von Speisen und Getränken dienen. Diese Werbeaussagen genügten nicht den strengen Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung. Die behaupteten Wirkungen müssten wissenschaftlich abgesichert oder jedenfalls im Verfügungsverfahren glaubhaft gemacht werden. Beides treffe hier nicht zu. Zur Pressemitteilung: